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Prozess gegen einen Ex-Vorgesetzten von Niels Högel krankheitsbedingt abgetrennt
Kurz vor dem am Donnerstag geplanten Beginn eines Prozesses gegen mehrere frühere Vorgesetzte des wegen einer jahrelangen Mordserie an Intensivpatienten verurteilten früheren Krankenpflegers Niels Högel ist das Verfahren gegen einen Beschuldigten krankheitsbedingt abgetrennt worden. Der Pflegestationsleiter sei wegen einer schweren Erkrankung längerfristig nicht verhandlungsfähig, erklärte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am späten Montag. Der Prozess gegen ihn werde daher zunächst eingestellt und später gesondert fortgesetzt.
Damit müssen sich in dem Verfahren nach neuem Stand sieben frühere Vorgesetzte Högels verantworten. Den ehemaligen und teils heute noch beruflich tätigen leitenden Mitarbeitern von zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst wird vorgeworfen, Taten des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten ehemaligen Pflegers nicht verhindert zu haben.
Laut Anklage sollen die Männer und Frauen trotz Verdachtsmomenten nicht eingeschritten sein. Dabei geht es allerdings nur um einige wenige Fälle in klar umrissenen Zeiträumen in den Jahren 2001 und 2005. Ihnen wird Totschlag durch Unterlassen, versuchten Totschlag durch Unterlassen oder Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt. Die Rechtslage in derartigen Fällen gilt als sehr kompliziert.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Beschuldigten wegen weit mehr Fällen angeklagt, die Gerichte ließen die Anklage später allerdings nur in begrenztem Umfang zu. Nach Überzeugung der Richter waren die strengen juristischen Voraussetzungen, unter denen jemand wegen eines bloßen Unterlassens für Tötungshandlungen eines Anderen mitverantwortlich gemacht werden kann, in den übrigen Anklagefällen nicht erfüllt.
V.Fontes--PC