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Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer
Ein Grundschüler aus Bünde hat weder gegen die Stadt noch gegen die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Anspruch darauf, dass sie das Klassenzimmer mit Luftfiltern ausstatten. Die Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Corona-Infektionsrisiko andererseits seien mit den Infektionsschutzvorgaben "angemessen in Ausgleich gebracht", erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag im Eilverfahren. Der Schüler wollte erreichen, dass die Raumtemperatur in der Klasse im Winter nicht unter 20 Grad Celsius sinkt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte seine Eilanträge bereits abgewiesen, nun bestätigte das Münsteraner Gericht diese Entscheidungen. Gegenüber der Unfallkasse hätten einzelne Schüler ohnehin kein solches Recht, erklärte es. Es spreche aber vieles dafür, dass von Stadt und Land "die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verlangt werden kann, soweit sie den Schutz subjektiver Rechte bezwecken".
Im konkreten Fall allerdings sei gegen solche Regelungen nicht verstoßen worden. Zwar sei in den technischen Regelungen für Arbeitsstätten für leichte sitzende Tätigkeit eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorgesehen, es könne aber Ausnahmen geben. Werde der Wert unterschritten, könne in bestimmten Fällen beispielsweise geeignete Kleidung helfen, erklärte das Gericht. Vor allem aber mit Blick auf den Infektionsschutz seien Ausnahmen gerechtfertigt.
Diesem werde mit den Ergänzungen der gesetzlichen Unfallkassen für Schulen zum Sars-CoV-2-Schutzstandard Rechnung getragen, "die differenzierte Vorgaben zum Infektionsschutz, insbesondere durch die Benennung konkreter Lüftungsintervalle treffen". Im Winter solle alle 20 Minuten drei Minuten lang stoßgelüftet werden.
Dabei könne und müsse die Einhaltung der Temperatur nicht zwingend durch weitere technische Maßnahmen sichergestellt werden, teilte das Gericht mit. In den Ergänzungen zum Schutzstandard würden mobile Luftreiniger "allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften angesehen".
F.Ferraz--PC