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Bundesgerichtshof entscheidet über Altlasten auf Münchner Grundstück
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über Altlasten auf einem Grundstück in München. Ein Immobilienkonzern wollte die dort errichteten Wohnungen verkaufen, plante eine Tiefgarage und fand im Boden eine schadstoffbelastete aufgefüllte Kiesgrube. Die Wohnungen wurden nach einigen Maßnahmen trotzdem verkauft, die neuen Eigentümer klagten. (Az. V ZR 213/21)
Einem Gutachten zufolge sollten im Innenhof 30 Zentimeter Boden ausgetauscht werden, in den eingezäunten Vorgärten aber nichts. Die neuen Käufer wurden nur über die Altlastenauskunft für den Innenhof informiert. Dort wurden 20 Zentimeter Boden ausgetauscht, eine Tiefgarage aber nicht gebaut.
Auf die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft hin verurteilte das Oberlandesgericht den Immobilienkonzern zur Sanierung, soweit ein bestimmter Grenzwert überschritten werde. Dabei legte es einen strengeren Maßstab an als das Bundesbodenschutzgesetz. Der BGH muss nun entscheiden, ob dieses Urteil bestehen bleiben kann.
F.Santana--PC