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Hafturteil gegen Stadtplanerben Alexander Falk rechtskräftig
Mehr als zwölf Jahre nach Schüssen auf einen Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ist die Verurteilung des Verlagserben Alexander Falk wegen Anstiftung zu der Tat rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag, dass er keine durchgreifenden Rechtsfehler im Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2020 sehe. Damit muss Falk, Erbe des bekannten Stadtplanverlags, eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren antreten. (Az. 2 StR 142/21)
Dem Landgericht zufolge beauftragte er die Schützen in der Absicht, dass der Anwalt so schwer verletzt werden sollte, dass er ins Krankenhaus müsse. Sein Motiv war demnach Rache. Falk war zuvor bereits zu einer Haftstrafe wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt worden, weil er den Wert seines Unternehmens Ision vor dem Verkauf seiner Anteile durch Scheingeschäfte und Luftbuchungen geschönt haben soll.
In der Sache drohten ihm auch Schadenersatzforderungen, wobei der Anwalt aus seiner Sicht eine "treibende Kraft" war, wie das Gericht formulierte. Drohanrufe und Einschüchterungsversuche seien gescheitert, darum habe Falk den Angriff beauftragt. Die Verurteilung stützte sich unter anderem auf eine SMS, die Falk vor dem Attentat bekommen hatte. Darin hieß es verklausuliert, Oma werde "ihren verdienten Kuraufenthalt bekommen".
Im Februar 2010 schoss ein bislang unbekannter Täter auf den Anwalt und verletzte ihn schwer am Bein. Falk wurde zehn Jahre später wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Gegen das Urteil legte er beim BGH Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg.
H.Silva--PC