-
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
-
Trump ruft Putin zu Beendigung des Krieges in der Ukraine auf
-
Trump und Kolumbiens Präsident Petro loben Treffen im Weißen Haus
-
Gazastreifen: Netanjahu schließt Beteiligung von Palästinenserbehörde an Verwaltung aus
-
Havertz trifft spät: Arsenal im League-Cup-Finale
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Halbfinal-Hattrick perfekt: Bayers Pokaltraum lebt
-
Berater: Gaddafi-Sohn Seif al-Islam in seinem Haus in Libyen getötet
-
Ehepaar Clinton soll Ende Februar in Epstein-Affäre vor US-Kongress aussagen
-
US-Repräsentantenhaus ebnet Weg für "Shutdown"-Ende
-
Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."
Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"
Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".
Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.
S.Pimentel--PC