-
Rechtsrock-Razzia: Zehntausende Tonträger und hohe Vermögenswerte beschlagnahmt
-
Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück
-
"Spiegel": Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein
-
Taiwan erhält erste F-16V-Kampfjets aus den USA
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland erneut gestiegen
-
Nach Verdacht auf Sprengstoff vor Oberstem Gericht in Brasilien gibt Polizei Entwarnung
-
Draisaitl trifft zweimal: Oilers feiern spektakulären Sieg
-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich
Die Klagen von zwei Gegnern der Coronamaßnahmen wegen eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration 2021 in Stuttgart sind teilweise erfolgreich gewesen. Das Einkesseln der Kläger und die Platzverweise seien rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nach Angaben vom Donnerstag. Ihre Personalien durften demnach aber festgestellt werden.
Es ging um eine Demonstration am 17. April 2021. Alle vier für den Tag angemeldeten Versammlungen waren von den Behörden verboten worden. Gegen zwei der Verbote gerichtete Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Beschwerden dagegen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatten keinen Erfolg. Die Veranstalter wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihre Eilanträge aber ebenfalls ablehnte.
Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen im April 2021 vor allem mit der Einschätzung der Infektionsgefahr in der Coronapandemie und mit den Erfahrungen bei einer früheren Demonstration im März 2021 in Stuttgart. Damals hatte es zahlreiche Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht gegeben.
Am 17. April kamen dennoch hunderte Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zusammen, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Etwa 550 von ihnen wurden von der Polizei angehalten und für mehrere Stunden eingekesselt, darunter auch die beiden Kläger. Ihre Personalien wurden festgestellt und Platzverweise ausgesprochen.
Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Versammlung sei zuvor nicht aufgelöst worden. Das Polizeirecht sei während einer Versammlung aber nicht anzuwenden. Die Feststellung der Personalien stütze sich dagegen auf Vorschriften des Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrechts und sei daher zulässig.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zwar nicht zu. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.
J.V.Jacinto--PC