-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
-
Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern
-
Quallen und Hitze legen ein Fünftel von Frankreichs Atomstromproduktion lahm
-
Frühstartrente soll frühzeitigen Vermögensaufbau für das Alter erleichtern
-
Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt
-
Kabinett beschließt umstrittene Reform der Geheimdienst-Befugnisse
-
Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Niedrigwasser: Verkehrs- und Umweltminister uneins über Ausbau von Flüssen
-
Trotz Schrecksekunde: Varfolomeev überzeugt bei WM-Quali
-
Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhängerin in Frankfurt am Main begonnen
-
Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
-
Iran-Krieg belastet Reisekonzern Tui - doch die Buchungen ziehen wieder an
-
Staatsmedien: Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Hinfiebern auf knapp zwei Minuten Dunkelheit: Vorfreude auf die Sonnenfinsternis
-
Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück
-
Kabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe - Kritik auch von SPD
-
Norwegischer Staatsfonds macht 160 Milliarden Euro Gewinn im ersten Halbjahr
-
Pleite gegen die Ex: Lippmann verliert EM-Auftakt gegen Bock
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)
Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.
Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.
Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.
Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.
V.Dantas--PC