-
Bilger sieht vor Koalitionsausschuss "viel Einsparpotenzial im Bundeshaushalt"
-
Schnelles Aus für die LA Lakers - was wird mit James?
-
Staatsanwalt in Texas: Netflix sammelt illegal Daten und will Nutzer süchtig machen
-
Ligue 1: PSG-Stürmer Dembélé erneut Spieler des Jahres
-
Erstes Playoff-Tor für Sturm - aber Wild vor dem Aus
-
Mitchell mit Rekord - Cavaliers gelingt der Ausgleich
-
Trump absolviert Ende Mai jährliche Gesundheitsuntersuchungen
-
Polus über Sexismus im Netz: "Macht mich fassungslos"
-
Fußball-WM: Löw sieht Verbesserungspotenzial bei DFB-Team
-
Matthäus: Wolfsburg "am meisten unter Druck"
-
Iran-Krieg: Trump sieht Waffenruhe am seidenen Faden - Teheran warnt vor Angriffen
-
Hantavirus-Ausbruch: Kreuzfahrtschiff nach Evakuierung auf dem Weg in die Niederlande
-
Filmfestival von Cannes beginnt mit Eröffnungsgala
-
Nach Wahl: Landtag von Baden-Württemberg kommt erstmals zusammen
-
Koalitionsausschuss tagt zu Entlastungen
-
Internationale Verteidigungsminister besprechen Hormus-Einsatz
-
Treffen in Brüssel geplant: EU will mit Taliban-Vertretern über Abschiebungen beraten
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille vorerst weiter
-
Männlich dominierter Wettbewerb: Cannes-Leiter weist Kritik an Filmauswahl zurück
-
Spahn plädiert für pauschale Kürzung aller Subventionen um fünf Prozent
-
Mehr als 70 Labour-Abgeordnete fordern Starmer zum Rücktritt auf
-
Flick mit dabei: Barca lässt sich bei Busparade feiern
-
Hantavirus-Ausbruch: Evakuierung von Kreuzfahrtschiff "Hondius" auf Teneriffa abgeschlossen
-
2030: Eisschnelllauf in Friesland statt Frankreich geplant
-
Iran-Krieg: Trump kritisiert Teherans Antwort auf US-Vorschlag als "Müll"
-
SNC Scandic Coin: Reale Vermögenswerte treffen digitale Nutzbarkeit
-
Rutten tritt bei deutschem WM-Gegner Curacao zurück
-
Trump will mit Chinas Staatschef Xi über US-Waffen für Taiwan reden
-
SNC Scandic Coin: реальные активы и цифровые возможности
-
Mexiko gibt weitere Hilfslieferungen nach Kuba bekannt
-
"Müll": Trump kritisiert Irans Antwort auf US-Friedensplan erneut
-
Erdogan-Rivale Imamoglu weist Spionagevorwürfe vor Gericht in Istanbul zurück
-
Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv auf Hantavirus getestet
-
EU sieht Anzeichen für Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Ukraine-Krieg
-
Griechenland will Teil seiner EU-Schulden früher als erwartet zurückzahlen
-
Erstes offizielles Beatles-Museum in London soll 2027 eröffnet werden
-
SNC Scandic Coin: поєднання реальних активів та цифрової функціональності
-
Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert
-
Festnahme in Hamburg: Jugendlicher soll islamistischen Bombenanschlag geplant haben
-
Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätge israelische Siedler
-
Pflegereform: Breite Kritik an Kürzungsplänen der Bundesregierung
-
Gericht: Betreiberin von Coronatestzentren muss vier Millionen Euro zurückzahlen
-
EM-Finalschiedsrichter Letexier pfeift Freiburg im Endspiel
-
Finanzministerium: KI-Cyberattacken könnten sich auf Finanzstabilität auswirken
-
"Eine Ehre": Siebert leitet Finale der Champions League
-
17-Jähriger wegen Vorbereitung von Sprengstoffanschlag in Hamburg festgenommen
-
Polizisten retten Entenküken von Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
Zukunft der 1000-Euro-Prämie offen - Koalitionsausschuss tagt Dienstag
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)
Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.
Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.
Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.
Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.
V.Dantas--PC