-
IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt
-
Nordkoreas Machthaber Kim empfängt belarussischen Staatschef Lukaschenko in Pjöngjang
-
European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz starten Sondierungsgespräche zu Regierungsbildung
-
Nato-Generalsekretär Rutte stellt Jahresbericht des Verteidigungsbündnisses vor
-
G7-Außenminister beraten über Iran- und Ukraine-Krieg
-
Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz
-
EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab
-
Allianz gegen Rechtsextremismus: AfD-Klage gegen Nürnberg vor Bundesverwaltungsgericht
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland
-
EU-Parlament stimmt über Umsetzung von US-Handelsdeal ab
-
Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Venezuelas Ex-Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
-
Sozialdemokratin Frederiksen nach Wahl in Dänemark mit Regierungsbildung beauftragt
-
SPD in Rheinland-Pfalz nimmt Einladung zu Sondierungsgesprächen mit CDU an
-
Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat
-
Ukrainische Drohnen in Lettland und Estland abgestürzt: Staaten äußern Verständnis
-
Afrika-Cup: Senegal zieht vor den CAS
-
US-Demokratin siegt in Wahlkreis um Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Schleusungen über Ärmelkanal: Verdächtigte in Nordrhein-Westfalen festgenommen
-
Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
-
Staatsfernsehen: Iran weist US-Plan für Ende des Krieges zurück
-
Schwarzarbeit in Millionenumfang: Drei Festnahmen bei Razzia in Nordrhein-Westfalen
-
"Mehr arbeiten": Klingbeil skizziert Reformen und plant Aus für Ehegattensplitting
-
Merz stellt sich hinter umstrittenen Staatsminister Weimer
-
Nach Fund von Leiche in niedersächsischer Firma: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Seniorin aus Sachsen verliert Schmuck für mehr als hunderttausend Euro an Betrüger
-
Merz sieht keine Notwendigkeit zu Taurus-Lieferung an Ukraine
-
Bayern: Anklage gegen 37-Jährigen wegen Tötung von Ehefrau mit Küchenmesser
-
Bundesregierung will Opfer im Strafprozess besser unterstützen
BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)
Damit habe er ihren sofortigen Tod billigend in Kauf genommen. Im ersten Fall soll er einem 47-Jährigen im November 2020 eine tödliche Kombination von Medikamenten verabreicht haben, offenbar um ihn zu "erlösen". Um Sterbehilfe hätten jedoch weder der Patient noch seine Familie gebeten, befand das Landgericht. Es wertete die Tat im Urteil vom November 2021 als Totschlag.
Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Eintritt des Tods sei nicht rechtsfehlerfrei belegt, teilte er mit. Das Landgericht muss nun neu über diesen Fall verhandeln.
In dem anderen Fall ging es um denselben Arzt und ebenfalls um den November 2020, aber um andere Patienten, die ebenfalls schwer an Corona erkrankt waren. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Arzt sie jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente.
Als versuchter Totschlag wurden die Taten bewertet, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen. Im Juni 2022 verhängte das Landgericht eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den Arzt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, wie der BGH mitteilte. Er fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
L.Henrique--PC