-
US-Duell: Shelton und Nakashima im Finale von Montreal
-
Nach Tod des Vaters: Messi mit emotionalem Comeback für Miami
-
Selenskyj: Ukraine braucht mindestens fünf Prozent der US-Patriot-Raketen
-
"Abgehakt": Varfolomeev startet "erleichtert" in zweiten WM-Tag
-
Liebmann gewinnt Gold - und sieht "noch Potenzial"
-
Kobel über El Mala: "Qualitäten, die ich gerne im Team habe"
-
"Sind immer hungrig": PSG bleibt auf der Erfolgswelle
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht
-
Studie: Mehrheit in Deutschland ist weiter für konsequenten Klimaschutz
-
Erste Dialogrunde: Regierung und Opposition in Venezuela vereinbaren Justizreform
-
65 Jahre Mauerbau: Opferbeauftragte warnt vor Verklärung der DDR
-
Rechtspopulist Farage bei Nachwahl in Großbritannien Favorit gegen Spaßkandidaten
-
Sambier wählen neuen Präsidenten
-
Ex-Verantwortliche von US-Bürgerrechtsorganisation SPLC festgenommen
-
"Eine meiner engsten Vertrauten": Trumps Sprecherin Karoline Leavitt tritt zurück
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer legen Drei-Punkte-Plan vor
-
Ukraine will keine genauen Angaben mehr zu russischen Raketenangriffen machen
-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis
Nach dem Tod einer Vierjährigen bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht in Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet und dadurch mehrere behandelte Kinder geschädigt hatte. Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden.
Das Gericht verurteilte den Arzt deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gegen den beim Prozessauftakt im August 67-jährigen Angeklagten auf eine Verurteilung wegen eines Mordes durch Unterlassen plädiert. Die Verteidigung sprach sich dagegen für eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge aus.
Angeklagt war der Fall ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Während der Beweisaufnahme traten aber neue Erkenntnisse zutage, die das Gericht nach Angaben des Sprechers zu einem sogenannten rechtlichen Hinweis veranlassten. Demnach hielt es von nun an auch eine Verurteilung wegen Totschlags für möglich.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes war demnach schon aus juristischen Gründen nicht möglich, weil dem Arzt und der Verteidigung in dem Prozess zuvor kein entsprechender rechtlicher Hinweis erteilt worden war. Das Gericht sah die Voraussetzungen dafür aber auch unabhängig davon nicht als erfüllt an. Mordmerkmale wie das Handeln in Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe ließen sich nicht belegen.
Das Geschehen hatte sich vor rund drei Jahren in einer Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg zugetragen. Dort spritzte der Anästhesist vier Kindern ein Narkosemittel, das er laut Anklageschrift mehrfach verwendete und das deshalb massiv verunreinigt war. Die Kinder erlitten Blutvergiftungen, die Vierjährige starb. Die anderen drei Kinder mussten in Krankenhäusern behandelt werden, zwei davon lagen auf Intensivstationen.
Das Gericht verhängte am Freitag zudem ein Tätigkeitsverbot gegen den Arzt und sprach den Hinterbliebenen des toten Mädchens und den geschädigten anderen Kindern Schadenersatzansprüche zu. Einen Untersuchungshaftbefehl erließ es nicht. Laut Sprecher verwies die Kammer darauf, dass der auf freiem Fuß befindliche Angeklagte auch zur Urteilsverkündung erschienen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
A.P.Maia--PC