-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar
Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Menschen wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2649/21)
Viele von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt. Sie sahen ihre körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit dadurch verletzt, dass sie die Impfung gegen Corona nachweisen müssen. Das Gericht erklärte jedoch, es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat".
Trotz der "hohen Eingriffsintensität" müssten die "grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten". Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem Ziel, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, einen legitimen Zweck verfolge. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen.
Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.
Einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht hatte das Gericht bereits im Februar abgelehnt. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn der Nachweis fehlt.
Im Februar beanstandete das Gericht noch, dass die Regelung teilweise lediglich auf die Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut verweise. Dabei besserte der Gesetzgeber allerdings inzwischen nach und fügte eine genaue Definition ins Gesetz selbst ein.
Einem ZDF-Bericht zufolge führte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung. Es sei zu Personalausfällen gekommen, aber "nicht im befürchteten Ausmaß", berichtete die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas, dem Sender nach Angaben vom Donnerstag. Laut Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ausdrücklich". Der Staat sei "verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte er.
C.Cassis--PC