-
NBA: Erneutes Triple Double für Jokic
-
Regierung: Stromnetz in Kuba vollständig wiederhergestellt
-
Pro-iranische Miliz im Irak verlängert Pause von Angriffen auf US-Botschaft in Bagdad
-
Medien: Book Kandidat auf Kehl-Nachfolge
-
Undav in Topform zum DFB: "Ich will spielen"
-
Iran-Krieg: EU-Rüstungskommissar fordert massive Investitionen in Luftverteidigung
-
Spitzengremien der Bundesparteien beraten über Ergebnis der Landtagswahl
-
Von der Leyen reist zu Gesprächen über Handelsabkommen nach Australien
-
Prozess zum schwersten Zugunglück in Griechenland mit 57 Toten beginnt
-
Nordkoreas Parlament ernennt Machthaber Kim erneut zum Präsidenten
-
IEA-Chef warnt vor womöglich schwerster Energie-Krise seit Jahrzehnten
-
Teilergebnis: Liberale knapp vor Konservativen bei Wahl in Slowenien
-
Rheinland-Pfalz: Schweitzer lässt politische Zukunft nach Niederlage offen
-
Libanesischer Regierungschef: Iranische Revolutionsgarden befehligen Hisbollah
-
CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz mit klarem Abstand zu SPD
-
Sondierungsgespräche von Grünen und CDU in Baden-Württemberg beginnen am Dienstag
-
Teilergebnis: Liberale und Konservative bei Wahl in Slowenien fast gleichauf
-
Miami: Drittrunden-Aus für Alcaraz
-
Union kritisiert neue Riester-Rente - kurz vor Entscheidung im Bundestag
-
Schnieder gewinnt Direktmandat in Wahlkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
-
Undav baut Torserie aus: Stuttgart fegt über Augsburg hinweg
-
Schweitzer verteidigt Direktmandat bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
-
Kommunalwahl in Frankreich: Paris und Marseille bleiben links
-
Kommunalwahl in Frankreich: RN erobert 30 Städte, aber nicht Toulon
-
SPD-Spitze will sich Personaldebatte in Partei stellen - Parteilinke unzufrieden
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe gewinnt in Le Havre
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten scheitern in Toulon
-
League Cup: City übertrumpft Arsenal
-
SPD-Amtsinhaber Reiter räumt Niederlage bei Oberbürgermeisterwahl in München ein
-
Prognose: Liberale Partei von Regierungschef Golob bei Wahl in Slowenien knapp vorn
-
St. Pauli verpasst Big Points - Freiburgs Helden jubeln weiter
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende protestieren in Berlin
-
Medien: Köln trennt sich von Trainer Kwasniok
-
Hochrechnungen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Skifliegen: Zweiter Männer-Wettkampf in Vikersund abgesagt
-
Prognosen: CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich vor SPD
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende demonstrieren in Berlin
-
Bei Burkardts Rückkehr: Frankfurt verliert in Mainz
-
Neue israelische Angriffswelle auf Hisbollah: Libanesischer Präsident warnt vor "Bodeninvasion"
-
Handballer feiern Doppelsieg gegen Ägypten - Sorgen um Knorr
-
"Geniales Gefühl": Nawrath Zweiter im Massenstart
-
Nawrath Zweiter im abschließenden Massenstart
-
Früherer FBI-Chef Mueller gestorben - Trump "froh" über Tod von Ex-Sonderermittler
-
Merz telefoniert mit Trump - Beratungen über Iran-Krieg
-
Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich - Paris und andere Großstädte im Fokus
-
Haushaltsstreit: Trump kündigt Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen an
-
Knappes Ergebnis bei Parlamentswahl in Slowenien erwartet
-
Auch dank Doppelpacker Reese: Hertha BSC siegt in Düsseldorf
-
Zweiter landesweiter Stromausfall in Kuba binnen weniger als einer Woche
-
Grüne im Saarland wählen Vizechefin Lahoda zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten
Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)
Dagegen klagte diese, nun aber ohne Erfolg. Es ging um Programme des Gesundheitsmanagements, zum Beispiel Coaching bei Diabetes oder Asthma. Die Versicherten reichten Arztrechnungen zur Erstattung ein. Die Krankenversicherung analysierte diese Rechnungen unter anderem hinsichtlich der Diagnosen. Sie lud Versicherte, die dafür in Frage kamen, dann zu den Gesundheitsprogrammen ein. Bei Neukunden und Vertragsänderungen wurde dafür eine Einwilligung eingeholt, bei Bestandskunden aber nicht.
Der Datenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Er verwarnte die Krankenversicherung und wies sie an, solche Daten nur noch nach einer wirksamen Einwilligung zu verarbeiten. Die Versicherung zog dagegen vor Gericht und hatte in Mainz und Koblenz zunächst Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht änderte diese Urteile aber nun und wies die Klage ab.
Es wog die Interessen der Versicherten und der Versicherung gegeneinander ab und kam zu dem Schluss, dass diejenigen der Patienten hier wichtiger seien. Zwar seien Gesundheitsvorsorge und eine Reduzierung von Behandlungskosten wichtig, auch das liege im Interesse der Versicherten. Ausschlaggebend sei aber der in der Verordnung verankerte erhöhte Schutz sensibler Gesundheitsdaten.
Außerdem seien die Vorsorgeprogramme nicht Teil des medizinischen Kernbereichs. Als negativ wertete das Gericht auch, dass es sich um breit gestreute Daten handelte und dass die Versicherung ihre Interessen den Versicherten nicht deutlich genug mitgeteilt habe.
A.Silveira--PC