-
Erdogan-Rivale Imamoglu weist Spionagevorwürfe vor Gericht in Istanbul zurück
-
Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv auf Hantavirus getestet
-
EU sieht Anzeichen für Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Ukraine-Krieg
-
Griechenland will Teil seiner EU-Schulden früher als erwartet zurückzahlen
-
Erstes offizielles Beatles-Museum in London soll 2027 eröffnet werden
-
SNC Scandic Coin: поєднання реальних активів та цифрової функціональності
-
Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert
-
Festnahme in Hamburg: Jugendlicher soll islamistischen Bombenanschlag geplant haben
-
Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätge israelische Siedler
-
Pflegereform: Breite Kritik an Kürzungsplänen der Bundesregierung
-
Gericht: Betreiberin von Coronatestzentren muss vier Millionen Euro zurückzahlen
-
EM-Finalschiedsrichter Letexier pfeift Freiburg im Endspiel
-
Finanzministerium: KI-Cyberattacken könnten sich auf Finanzstabilität auswirken
-
"Eine Ehre": Siebert leitet Finale der Champions League
-
17-Jähriger wegen Vorbereitung von Sprengstoffanschlag in Hamburg festgenommen
-
Polizisten retten Entenküken von Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
Zukunft der 1000-Euro-Prämie offen - Koalitionsausschuss tagt Dienstag
-
Iranische Behörden beschlagnahmen Besitz von regierungskritischem Fußballstar Karimi
-
Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert
-
Grüne dringen statt Entlastungsprämie auf Senkung der Stromsteuer
-
Weltkriegsbombe in Köln entschärft: 4400 Menschen und Klinik betroffen
-
Tauben mit Nadeln verletzt und getötet: Ermittlungen gegen 65-Jährigen in Freiburg
-
Angespannte Finanzlage: MDR produziert für drei Jahre keine neuen "Tatort"-Folgen
-
Von wegen Landlust: Forscher sehen keinen neuen Trend zum Umzug aufs Land
-
Hantavirus: Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv getestet
-
Premiere: "Chip im Ball" beim Pokalfinale
-
Pariser Pont Neuf wird zur Höhle: Installation des Künstlers JR
-
Kindschaftsrecht: Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
-
Macron ruft zu mehr europäischen Investitionen in Afrika auf
-
Rheinmetall und Telekom wollen gemeinsam Drohnen-Schutzschirm entwickeln
-
Vor Koalitionsausschuss ruft Söder zu "mentalen Aufräumarbeiten" auf
-
Baden-Württemberg: Grüne und CDU besiegeln gemeinsame Regierung
-
Philippinen: Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Duterte eingeleitet
-
Europäer reagieren skeptisch auf Putins Vorschlag für Schröder als Ukraine-Vermittler
-
Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus
-
Trainer-Comeback für Löw "eher unwahrscheinlich"
-
Verbände fordern Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung
-
Starmer kündigt nach Labour-Wahldebakel engere Beziehungen zur EU an
-
Jablonski leitet Pokalfinale
-
SPD in Rheinland-Pfalz benennt Personal für neue Landesregierung
-
Wirtschaftsministerin Reiche will bessere Bedingungen für Öl-Raffinerien
-
DGB-Chefin Fahimi wehrt sich gegen Angriffe auf Sozialstaat und Arbeitnehmerrechte
-
Polizeieinsatz wegen rechtsextremen Konzerts in Thüringen - Platzverweise
-
Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck
-
Wirtschaftsweiser Felbermayr fordert Steuerentlastung für mittlere Einkommen
-
Frankfurt holt Krumbiegel aus Turin
-
Nach Schuss aus Selbstschussanlage in Sachsen-Anhalt: Haftbefehl gegen 43-Jährigen
-
Iran-Krieg: Trump nennt Teherans Antwort auf US-Vorschlag "vollkommen inakzeptabel"
Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein
Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).
Der Kläger, ein früherer Feuerwehrmann, hatte für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gearbeitet. Dabei exhumierte und identifizierte er viele Jahre lang Weltkriegstote im In- und Ausland. Er bekam eine Posttraumatische Belastungsstörung. Die Krankheit ist in der Verordnung nicht als Berufskrankheit gelistet, die Berufsgenossenschaft wollte sie auch nicht wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Wer an einer Berufskrankheit leidet, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Leichenumbetter klagte dagegen, dass seine Belastungsstörung nicht anerkannt wurde. Vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht hatte er zunächst keinen Erfolg, mit der Revision am Bundessozialgericht schon.
Dieses überprüfte das Urteil aus Potsdam und verwies den Fall dorthin zurück. Es bezog sich dabei auf seine Entscheidung aus dem Januar, wonach eine posttraumatische Belastungsstörung bei einem Rettungssanitäter als Berufskrankheit gilt. Denn diese seien einem erheblich höheren Risiko der Belastung mit traumatisierenden Ereignissen und Situationen ausgesetzt.
Ob das auch für Leichenumbetter gilt, muss das Landessozialgericht nun nach den aktuellen Erkenntnissen der Medizin beurteilen. Maßgeblich ist das Diagnosemanual für psychische Störungen, wie die Richterinnen und Richter in Kassel ausführten.
Wenn Leichenumbetter wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt seien, sei dies abstrakt-generell die Ursache für die Störung. Das Landessozialgericht muss dann prüfen, ob das auch auf den Kläger im konkreten Fall zutrifft.
M.A.Vaz--PC