-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
-
Beben bei Audi: Hülkenberg erfuhr es von seiner Mutter
-
Kanada ruft G7 zu gemeinsamer Anstrengung für Deeskalation im Iran-Krieg auf
-
Verbände fordern Rücknahme von Zulassungsstopp für Integrationskurse
-
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
-
Mehr Transparenz an den Zapfsäulen: Bundestag stimmt für neue Spritpreisregeln
-
Trump: "Die USA brauchen nichts von der Nato" - Drohungen gegen Iran verstärkt
-
Ökonomen senken Wachstumsprognosen für Deutschland und die EU
-
Biber fluten Wald: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Eigentümern
-
EU-Kommission stellt mangelnden Jugendschutz bei Porno-Anbietern fest
-
EU-Kommission geht wegen Mängeln beim Jugendschutz gegen Snapchat vor
-
Stiftung Warentest: Nicht alle Abnehmspritzen halten Versprechen ein
-
Verteidigungsausgaben: Sieben Nato-Staaten bei mehr als drei Prozent des BIP
-
SPD im Bundestag gegen höhere Mehrwertsteuer - Esdar: Trifft die falsche Gruppe
-
EU-Parlament stimmt für Umsetzung von US-Handelsdeal - und stellt Bedingungen
-
Bischofskonferenzvorsitzender Wilmer wird neuer Bischof in Münster
-
EU-Parlament stimmt für Verbot von KI-Systemen für Porno-Deepfakes
-
EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU
-
Einzelhandel erwartet schlechteres Ostergeschäft als im Vorjahr
-
Panikkäufe und Milliardenhilfen: Asiatische Staaten kämpfen mit Folgen des Krieges
-
DFB-Elf: Abschlusstraining mit komplettem Kader
-
Wirtschaftsministerin Reiche offen für mögliche Erhöhung der Pendlerpauschale
-
Siebeneinhalb Jahre Haft für Mord an demenzkrankem Vater in Bayern
-
Beschwerden nach Zeitumstellung: Frauen laut Umfrage deutlich häufiger betroffen
-
Lebensmittelvergiftung: Sängerin Rosalía muss Konzert in Italien abbrechen
-
Chemiekonzern BASF eröffnet riesiges neues Werk in China
-
Klagen von russischen Geschäftsleuten gegen Sanktionen scheitern vor EuGH
-
Nur eine Erhöhung am Tag: Bundestag bringt neue Regeln für Tankstellen auf den Weg
-
Ausgaben von Hochschulen steigen 2024 um fünf Prozent - Einnahmen halten Schritt
-
Ministerpräsidenten drängen auf schärfere Maßnahmen gegen hohe Spritpreise
-
Zahl der Empfänger der Grundsicherung im Alter gestiegen
-
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
-
IMK-Ökonomen senken Prognose: Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent 2026 möglich
-
Brand in historischer Runneburg in Thüringen verursacht massiven Schaden
-
Ifo-Umfrage: Deutsche Exportwirtschaft erwartet sinkende Ausfuhren
-
Iran-Krieg trübt Verbraucherstimmung - Einkommenserwartung sinkt deutlich
Bund stellt mehrstufiges Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter vor
Die Bundesregierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen von Seiten der Länder möglich.
Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werde an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es.
Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien weiter hieß. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in Schulen ab der fünften Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich sei.
Eine "zwingende Ausnahme" bei der Maskenpflicht gibt es demnach aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.
Als weitere Stufe im Kampf gegen die Pandemie können Länderparlamente für das gesamte Bundesland oder Teile davon zusätzliche Maßnahmen beschließen. Dazu muss "eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen" festgestellt werden.
Ist dies der Fall, können auch eine "Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen" angeordnet werden. Ausnahmen für genesene, geimpfte oder getestete Personen gelten dann nicht.
Auch "verpflichtende Hygienekonzepte" für Innenräume in Betrieben, Einrichtungen, Gewerbe sowie bei Angeboten und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können dann vorgegeben werden, ebenso Obergrenzen für die Teilnehmerzahl.
Die Regelung soll in der ersten Septemberwoche vom Bundestag beschlossen werden und vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres gelten. Die bisherige Regelung, die am 23. September auslaufen würde, soll bis Ende September verlängert werden. Die Änderungen sollen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebaut werden, dazu will die Regierung voraussichtlich am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschließen.
X.Brito--PC