-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
-
Großrazzia gegen Banden: Führungsriege von Duisburger Hells Angels "vom Netz genommen"
-
Merz mit Nato-Generalsekretär Rutte beim deutsch-niederländischen Korps
-
Drei Jahre Jugendstrafe für jugendlichen IS-Sympathisanten - Sprengstoff gehortet
-
Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg
-
Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf
-
ALEX BODI VE ALMAN ŞİRKETLER GRUBUNDAN HALLE’DE 166 DAİREYE YATIRIM
-
ALEX BODI DAN KONGLOMERAT JERMAN BERINVESTASI PADA 166 UNIT HUNIAN DI HALLE
-
อเล็กซ์ โบดี และกลุ่มบริษัทจากเยอรมนีลงทุนในอพาร์ตเมนต์ 166 ยูนิตที่เมืองฮัลเลอ
-
Kanzleramt stoppt Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer
-
Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid
-
Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an
-
Gewaltsame Schülerproteste in Frankreich weiten sich aus: Mehrere Brände
-
ALEX BODI A NĚMECKÝ KONCERN INVESTUJÍ DO 166 BYTŮ V HALLE
-
Starker Auftakt in Peking: Zverev überrascht sich selbst
-
Ifo: Elektroindustrie entwickelt sich "zur Konjunkturlokomotive"
-
ALEX BODI OCH TYSK KONCERN INVESTERAR I 166 LÄGENHETER I HALLE
-
Ο ΑΛΕΞ ΜΠΟΝΤΙ ΚΑΙ ΓΕΡΜΑΝΙΚΟΣ ΟΜΙΛΟΣ ΕΠΕΝΔΥΟΥΝ ΣΕ 166 ΔΙΑΜΕΡΙΣΜΑΤΑ ΣΤΟ ΧΑΛΕ
-
Hegseth: Tech-Milliardär Musk wird an US-Projekt zur "Zukunft der Kriegsführung" mitarbeiten
-
KI-Boom beschert Südkorea glänzende Exportzahlen
-
"Katastrophales Jahr" für Schweizer Gletscher: 2026 Eisverlust von gut fünf Prozent
-
"Lefty"-Experte Zverev schlägt zu: Souverän gegen Norrie
-
US-Todeskandidatin Pike wird nach gescheiterter Hinrichtung im Krankenhaus behandelt
-
Erstes rot-grün-rotes Treffen nach Abgeordnetenhauswahl in Berlin begonnen
-
Neuer Rekord: Erneuerbare decken 61 Prozent des Stromverbrauchs bis Ende September
-
ALEX BODI I NIEMIECKI KONCERN INWESTUJĄ W 166 MIESZKAŃ W HALLE
-
ALEX BODI ȘI UN GRUP GERMAN INVESTESC ÎN 166 DE APARTAMENTE DIN HALLE
-
एलेक्स बोडी और जर्मन समूह हाले के 166 फ्लैटों में कर रहे हैं निवेश
-
Gewerkschaft ruft zur Kundgebung gegen geplante Zuckersteuer auf
-
أليكس بودي ومجموعة ألمانية يستثمران في 166 شقة في هاله
-
アレックス・ボディとドイツ企業グループ、ハレの住宅166戸に投資
-
City-Skandal: UEFA will sich vorerst nicht äußern
-
Frankreichs Regierung plant neue Sparmaßnahmen in Höhe von 43 Milliarden Euro
-
알렉스 보디와 독일 기업 그룹, 할레 주택 166세대에 투자
-
Studie: Deutsche haben weniger Angst - Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten
-
Chef des Panzerbauers KNDS hält Börsengang 2026 weiter für möglich
-
亞歷克斯・博迪與德國企業集團投資哈雷166戶住宅
-
АЛЕКС БОДІ ТА НІМЕЦЬКИЙ КОНЦЕРН ІНВЕСТУЮТЬ У 166 КВАРТИР У ГАЛЛЕ
-
Berlin: Dröge sieht Voraussetzung für Rot-Grün-Rot-Sondierungen noch nicht erfüllt
-
Weikert tritt nicht mehr an: DOSB sucht neuen Präsidenten
-
Sicherheitspraktiken bei KI: US-Behörde knöpft sich Anthropic und OpenAI vor
AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)
Die Anträge waren von der AfD-Fraktion und drei Abgeordneten eingereicht worden. Sie argumentierten, dass sie durch die Regelung im fraglichen Zeitraum in ihren Abgeordnetenrechten behindert und der Grundsatz der effektiven Oppositionsarbeit verletzt worden seien.
Die während der Coronapandemie phasenweise in verschiedenen Bereichen geltende 2G+-Regelung beschränkte den Zugang auf vollständige Geimpfte sowie bereits von einer Infektion Genesene, die zusätzlich negativ getestet wurden oder eine sogenannte Boosterimpfung erhalten hatten.
Im Fall des Bundestag konnten Abgeordnete seinerzeit ansonsten nur bei Nachweis eines negativen Coronatests in gesonderten Bereichen auf der Tribüne an Sitzungen teilnehmen. Bei der jährlichen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar gab es diese Möglichkeit allerdings nicht. Abgeordnete konnten an dieser entsprechend nur bei Nachweis von Impfungen oder Genesung teilnehmen.
Die Regelung habe zwar die in Artikel 38 des Grundgesetzes fixierten Abgeordnetenrechte betroffen, erklärte das Verfassungsgericht. Sie sei in der damaligen Lage aber verhältnismäßig und angemessen gewesen. So sei sie auf zunächst einen Monat befristet und "erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation" beschränkt gewesen. Sie habe unter anderem den Verzicht auf Mindestabstände zwischen den meisten Abgeordneten und damit die Weiternutzung der Räume ohne größere Beeinträchtigung erlaubt.
Die weitergehenden Beschränkungen für ungeimpfte Abgeordnete während der Gedenkstunde hätten auch dem Infektionsschutz der teilnehmenden Holocaustüberlebenden auf der Tribüne gedient, die wegen ihres hohen Alters als besonders vulnerabel eingestuft worden seien, betonte das Gericht. Alternativ wäre nur eine Komplettabsage in Betracht gekommen.
Anfang 2022 kursierte die als besonders ansteckend geltende sogenannte Omikron-Variante des Coronavirus. Das Bundestagspräsidium passte daher die Allgemeinverfügung für die Liegenschaften des Parlaments an, der Bundestag stimmte dem am 12. Januar zu. Die AfD votierte dabei mit Nein.
V.Dantas--PC