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Appelle und persönliche Schicksale: Bundestag debattiert über Organspende
Organspende als Frage des Gewissens: In einer nachdenklich geführten und teils mit persönlichen Schicksalen untermauerten Debatte hat der Bundestag am Donnerstag über eine Neuregelung debattiert. Während die Befürworter einer sogenannten Widerspruchslösung zu einer bewussten Entscheidung für oder gegen eine Organspende aufriefen, warnten die Verfechter einer Beibehaltung der Freiwilligkeit vor einer Einmischung des Staates. Einig waren sich die Redner in der Notwendigkeit, die Zahl der Spender zu erhöhen.
Die Abgeordneten berieten in erster Lesung über zwei fraktionsübergreifende Initiativen. Für die sogenannte Widerspruchslösung macht sich eine Gruppe von 254 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linkspartei in einem Gesetzentwurf stark. Demnach soll künftig grundsätzlich jeder als Organspender in Frage kommen, der dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Beraten wurde auch ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der gleichfalls die Einführung einer Widerspruchslösung fordert. Eine zweite Gruppe von 58 Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken fordert in einem Antrag hingegen weiterhin Freiwilligkeit bei der Organspende.
Wie bei medizinethischen Themen oft der Fall zeigten viele Abgeordnete in ihren Beiträgen ihre persönlichen Haltung - und wurden dabei ungewohnt persönlich. So schilderte der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner in seinem Plädoyer für die Widerspruchslösung das Schicksal einer Freundin, der dank einer Spenderleber "17 gute Jahre" geschenkt worden seien. Er habe selbst "diesen Anstoß gebraucht", um eine Entscheidung zu treffen.
Die Widerspruchsregelung sei die Lösung in den allermeisten europäischen Ländern, sagte Kellner. Deutschland gehe hier einen Sonderweg, profitiere aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. "Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen."
Bodo Ramelow von der Linksfraktion sprach "als Vater" vor den Abgeordneten und schilderte das Schicksal seiner Tochter, für die er selbst sein Knochenmark gespendet habe. Ramelow appellierte als Befürworter der Widerspruchslösung an die Bürgerinnen und Bürger, in der Frage der Organspende eine bewusste Entscheidung zu treffen. Zugleich trat er Befürchtungen entgegen, eine Widerspruchslösung setze Bevölkerungsgruppen, die nicht selbst entscheiden könnten, unter Druck.
"Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende", betonte auch Sabine Dittmar von der SPD. Die Angehörigen blieben zudem bei der Widerspruchsregelung eng eingebunden. "Aber wir bürden ihnen nicht länger eine Entscheidung auf, die jeder Mensch zu Lebzeiten selbst treffen kann."
Der CSU-Politiker Hans Theiss führte internationale Studien an, die "den deutlichen Effekt der Widerspruchsregelung" zeigten. Zusammen mit anderen Maßnahmen "wie intensiver Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination" sei die Widerspruchsregelung "der entscheidende Mosaikstein, der in unserem Land bei der Organtransplantation noch fehlt".
Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) wies als Vertreter des Bundesrates darauf hin, dass im vergangenen Jahr mehr als 600 Menschen gestorben seien, weil es für sie kein Spenderorgan gab. In einer Situation, "wo ein Mensch in einem Sterbeprozess ist", dürfe man es nicht darauf ankommen lassen, "dass es andere für einen entscheiden".
Der CDU-Politiker Michael Brand appellierte ebenfalls an die Menschen, eine aktive Entscheidung zu treffen. Im Bemühen um mehr Organspender sei die Widerspruchslösung jedoch "kein magischer Schalter". Es gehe vielmehr um bessere Kommunikation, etwa durch "eine vernünftige Online-Kampagne" und einen leichteren Zugang zum Online-Spendenregister. Der Staat dürfe aber nicht alle "automatisch zu Organspendern machen, die nicht widersprechen". Mit der freiwilligen Lösung werde hingegen "mit den Menschen" gearbeitet, nicht gegen sie.
Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann führte das Schicksal seiner Mutter an, für die sich eine Spenderleber gefunden habe. Die Entscheidung zu einer Organspende müsse ein Mensch jedoch "aktiv bejahen". Die Widerspruchsregelung hingegen bedeute "im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers".
Eine übermäßigen Eingriff des Staates in die Selbstbestimmungsrechte der Bürger befürchten auch die AfD-Abgeordneten Christina Baum und Martin Siechert. "Mit der Widerspruchslösung erklärt der Staat erstmal jeden zum Organspender", sagte Siechert. Die Widerspruchslösung sei "schlicht grundgesetzwidrig". Aus der Organspende würde "eine Organabgabe".
Für die Widerspruchslösung sprach sich hingegen der AfD-Abgeordnete Alexis Giersch aus: "Die geltende Gesetzeslage hat zur Folge, dass Organe nur deshalb nicht zur Verfügung stehen, weil zu wenige Menschen diese lebensrettende Entscheidung dokumentiert haben."
Die diskutierten Gesetzentwürfe und Anträge wurden zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss verwiesen. In einigen Wochen könnte dann im Plenum final abgestimmt werden.
S.Pimentel--PC