-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
"Star Wars"-Fans dürfen trotz Streits mit Urheber Logo weiterverwenden
In einem Streit unter "Star Wars"-Fans hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die Bedeutung über die Anhänger der Filmreihe hinaus hat. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil behält ein Verein das Nutzungsrecht an einem von einem Vereinsmitglied gestalteten Logo auch im Fall von dessen Vereinsausschluss. Das Fortbestehen des Nutzungsrechts sei nicht grundsätzlich an die weitere Vereinsmitgliedschaft gebunden, hieß es. (Az. 11 U 61/22)
Zwischen dem Kläger und dem "Star Wars"-Fanklub war es zu einem nicht näher erläuterten Zerwürfnis gekommen. Nach seinem Ausschluss aus dem Fanklub wollte der Mann die Nutzung des von ihm gestalteten Logos untersagen. Wie zuvor das Landgericht entschied nun aber auch das OLG, dass der Kläger dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt habe. Diese Rechte seien nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.
So sei die Idee des Logos gewesen, dies für die Außendarstellung des Vereins zu nehmen, nicht aber für die Identifikation des Klägers mit dem Verein. Der Mann könne die Rechteeinräumung auch nicht einfach zurückrufen. Seine pauschale Angabe, aus dem Verein "rausgeschmissen" worden zu sein, sei nicht ausreichend dafür, dass die weitere Nutzung des Logos unzumutbar sei. Die OLG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
A.F.Rosado--PC