-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
-
Tödliches Missverständnis: 20-Jähriger stirbt nach Angriff in Köln
-
Medien: Compagnoni und Tomba entzünden Olympisches Feuer
-
Bremen holt Thioune als Steffen-Nachfolger
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert
-
Infineon stockt Investitionen in neue Halbleiterfabrik wegen KI-Booms auf
-
BND-Analyse: Russlands Militärausgaben 2025 bei über 240 Milliarden Euro
-
Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt
-
Verdacht auf Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Studie: Ladeinfrastruktur ist kein Hindernis mehr für E-Auto-Hochlauf
-
Tod von Zugbegleiter: Bundesverkehrsminister fordert mehr Schutz für Bahnpersonal
-
Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Staatsakt für verstorbene Bundestagspräsidentin Süssmuth am 24. Februar
-
Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
-
Inflation im Euroraum geht im Januar auf 1,7 Prozent zurück
-
Hongkonger Panamakanal-Hafenbetreiber ruft nach Lizenzentzug Schiedsgericht an
-
Immer mehr staatliche Cyberangriffe: Verfassungsschutz mahnt zur Wachsamkeit
-
Zugbegleiter nach Angriff bei Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz gestorben
-
Bundesregierung zu Boykott von Fußball-WM in USA: "Unterstützen wir nicht"
-
Bremen vor Einigung mit Thioune
-
Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
-
Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen
-
USA bemüht um internationales Bündnis wegen Chinas Dominanz bei Seltenen Erden
-
"Jahrzehnt der Sanierungen": Bahnnetz-Chef erwartet schrittweise Verbesserung
-
Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland
-
Thüringer CDU nennt Misstrauensvotum gegen Voigt durchsichtiges AfD-Manöver
-
Toter 14-Jähriger in Nordrhein-Westfalen: Obduktion bestätigt Gewaltverbrechen
-
China kritisiert und droht EU wegen Brüsseler Vorgehen gegen Windturbinenhersteller
-
WM-Debatte: EU-Abgeordnete mit Appell an UEFA
-
Baden-Württemberg: 23-Jähriger stirbt bei Zusammenstoß von Auto und Zug
-
Wieder Schnee und überfrierender Regen: Behinderungen und Unfälle im Nordwesten
BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen
Fotodrohnen oder "fliegende Fotoapparate" haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandelten über die Frage, ob von Drohnen aus der Luft aufgenommene und später in einem Bildband abgedruckte Fotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, gegen den Buchverlag. (Az. I ZR 67/23)
Dieser brachte in den Jahren 2010 und 2016 zwei Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet heraus. Darin abgedruckte Aufnahmen zeigten auch Kunstinstallationen auf den Berghalden. Die VG will erreichen, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - und darauf beruft sich der Verlag.
Unklar ist aber, ob diese Freiheit auch für Fotos aus der Luft gilt und auch für Bilder, die mit Drohnen gemacht wurden. Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass solche Fotos nur dann ohne Zustimmung des Künstlers vertrieben werden dürfen, wenn die Aufnahme von einem für die Allgemeinheit zugänglichen Ort aus gemacht wurde.
In jenem Fall ging es um ein Poster, welches das Hundertwasser-Haus in Wien zeigte und von einem deutschen Unternehmen vertrieben wurde, das Bild war von einem gegenüber liegenden Wohnhaus aus gemacht worden. Auch besondere Hilfsmittel wie etwa Leitern dürften nach bisheriger Rechtsprechung nicht benutzt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch nun zu Beginn der Verhandlung.
Inzwischen könnten Fotoapparate fliegen und die Leiter könne in der Garage bleiben, sagte der Anwalt der Verwertungsgesellschaft, Thomas Winter. Der Zweck des Gesetzes habe sich aber nicht geändert. Er argumentierte mit der wechselseitigen Beziehung zwischen dem Kunstwerk und dem Ort, an dem es sich befindet. Eine Luftaufnahme sei anders als die Perspektive eines normalen Betrachters.
Es komme allein auf die Lage des Kunstwerks an, nicht auf die Position des Betrachters, sagte dagegen der Anwalt des Verlags, Thomas von Plehwe. Die Werke seien frei und kostenlos zugänglich, dafür hätten sich die Künstler entschieden. Außerdem gebe es "fliegende Fotoapparate" schon lange - es sei beispielsweise möglich, von einem Flugzeug oder Gleitschirm aus Bilder zu machen.
Wann eine Entscheidung in dem Fall verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch unklar.
A.F.Rosado--PC