-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Angriff auf Neonazis in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Pistorius bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
Ukraine-Krieg: Neue Gesprächsrunde zwischen Kiew und Moskau in Abu Dhabi
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
US-Football-Liga NFL: Keine ICE-Einsätze beim Super Bowl am Sonntag geplant
-
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
-
Trump ruft Putin zu Beendigung des Krieges in der Ukraine auf
-
Trump und Kolumbiens Präsident Petro loben Treffen im Weißen Haus
-
Gazastreifen: Netanjahu schließt Beteiligung von Palästinenserbehörde an Verwaltung aus
-
Havertz trifft spät: Arsenal im League-Cup-Finale
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Halbfinal-Hattrick perfekt: Bayers Pokaltraum lebt
-
Berater: Gaddafi-Sohn Seif al-Islam in seinem Haus in Libyen getötet
-
Ehepaar Clinton soll Ende Februar in Epstein-Affäre vor US-Kongress aussagen
-
US-Repräsentantenhaus ebnet Weg für "Shutdown"-Ende
-
Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst
Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst - wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)
Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten - Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe - ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.
Vertreter von Birkenstock verwiesen nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe darauf, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ähnliche Gerichtsverfahren laufen. Sie setzen darauf, dass schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.
B.Godinho--PC