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Bargeschäfte beim Immobilienkauf künftig verboten
Immobiliengeschäfte dürfen in Deutschland künftig nicht mehr per Barzahlung abgewickelt werden. Auch Edelmetalle wie Gold und Silber sowie Diamanten dürfen nicht mehr für die Bezahlung von Immobilien verwendet werden. Dies sieht das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete. Ziel des Gesetzes ist es, internationale Sanktionen - wie sie etwa gegen russische Oligarchen verhängt wurden - effektiver durchzusetzen. Dazu zählt auch ein schärferes Vorgehen gegen Geldwäsche durch das Bargeldverbot.
Das nun verabschiedete Gesetz enthält auch strukturelle Änderungen auf Behördenebene. Der Bund soll eine neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung einrichten, bei der Informationen etwa zu sanktionierten Personen und ihren Vermögenswerten gesammelt werden sollen. Dort soll auch eine Stelle zur Annahme von Hinweisen aus der Bevölkerung eingerichtet werden.
"Sanktionen der Europäischen Union haben als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen", heißt es in dem von der Koalition vorgelegten Gesetz. "In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass auf Vollzugsebene strukturelle Verbesserungen notwendig sind."
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm das Parlament auch eine Entschließung an, nach der die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu schaffen. Diese soll den Behörden einen voll digitalisierten Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen.
Die Bundesregierung hatte im Mai ihre Pläne für das neue Sanktionsgesetz vorgestellt. Konkreter Anlass war die Erkenntnis, dass sich die Sanktionen der EU gegen russische Oligarchen konkret als schwer durchsetzbar erwiesen haben. Im Visier der Ermittler sind Vermögenswerte wie etwa Immobilien, Jachten, Autos und Flugzeuge in Deutschland - Ermittler stoßen hier oft auf kaum durchschaubare Eigentümerverhältnisse.
Mit dem neuen Gesetz erhalte der Rechtsstaat bessere Instrumente, "um verborgene Vermögen offen zu legen und die wahren Eigentümer zur Verantwortung zu ziehen", sagte die Grünen-Finanzpolitikerin Sabine Grützmacher der Nachrichtenagentur AFP. Ihr Fraktionskollege Bruno Hönel begrüßte vor allem das Bargeldverbot bei Immobiliengeschäften: "Das sind Meilensteine bei der Trockenlegung von schmutzigen Finanzströmen."
Eine erste Stufe des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes hatte der Bundestag bereits verabschiedet. Es räumte den Behörden die Möglichkeit ein, Vermögenswerte "sicherzustellen", bis die Eigentumsfrage geklärt ist. Zudem wurde eine Auskunftspflicht für all jene Menschen und Unternehmen eingeführt, die auf der EU-Sanktionsliste stehen. Die Betroffenen müssen also ihre Vermögenswerte in Deutschland selbst anzeigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und andere Strafen.
L.Mesquita--PC