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Landeswahlleitung sieht Hürden für Neuauszählung von Berliner Wiederholungswahl
Der Berliner Landeswahlleitung zufolge gibt es trotz des äußert knappen Ergebnisses von SPD und Grünen bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl Hürden für eine Neuauszählung. "Allein ein knappes Ergebnis rechtfertigt keine Nachzählung", sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Rolland Brumberg am Montag.
Als "generelle Regelung" nach einer Wahl überprüften jetzt die Bezirkswahlleitungen noch einmal die Wahlergebnisse. Diese könnten eine Nachzählung anordnen, allerdings ist diese laut Brumberg nur "gesetzlich eingeschränkt vorgesehen".
Eine Nachzählung könne nur angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein falsches Ergebnis oder eine falsche Zählung gibt. Denn "man möchte nicht, dass am Ende die Verwaltung nochmal alles nachzählt", sagte Brumberg. Die Wahlvorstände sollen unabhängig sein.
In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse dem Landeswahlausschuss vorgelegt, welcher am 27. Februar tagt. Dieser kann auch Nachzählungen anordnen, wenn er dem stellvertretenden Landeswahlleiter zufolge "Vorlagen der Bezirks nicht für schlüssig hält". Es müsse jedoch auch hier wieder konkrete Anhaltspunkte für fehlerhafte Zählungen geben. Es gebe im Moment aber "keine konkreten Hinweise" für solche Fehler, betonte Brumberg.
Aus der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am Sonntag war die CDU mit 28,2 Prozent als klare Siegerin hervorgegangen. Die Grünen landeten mit nur 105 Stimmen Rückstand hinter der SPD mit der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey auf Platz drei. Rechnerisch wäre eine Koalition der Christdemokraten sowohl mit den Grünen als auch mit der SPD möglich. Auch Rot-Grün-Rot hat aber weiter eine Mehrheit.
O.Gaspar--PC