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Bundestag stimmt für Einführung von Abgabe für Hersteller von Einwegplastik
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik werden in Zukunft an den Kosten für die Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Parteien ein Gesetz, das eine jährliche Abgabe für Unternehmen einführt. Je mehr Plastik die Hersteller auf den Markt bringen, desto mehr müssen sie demnach zahlen. Mit dem Geld soll den Städten und Kommunen bei der Abfallbeseitigung geholfen werden.
Die Plastikhersteller zahlen demnach ab 2025 in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds ein. Die Abgabe richtet sich nach der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Plastikmenge. In der Gesetzesvorlage der Bundesregierung vom November wird unter Verweis auf erste Berechnungen von Einnahmen bis zu 450 Millionen Euro ausgegangen.
Die Gelder könnten die Kommunen zur Deckung von Kosten für die Abfallbeseitigung sowie für "Sensibilisierungsmaßnahmen" beantragen, heißt es im Gesetzestext weiter. Im parlamentarischen Verfahren war noch hinzugefügt worden, dass ab 2026 auch Hersteller von Feuerwerkskörpern in den Fonds einzahlen sollen.
Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 zurück. Die EU-Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit ein, Hersteller von Plastikprodukten zur Verantwortung zu ziehen. Die frühere Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte damals bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen.
Der Vorsitzende des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, bezeichnete die neue Abgabe als "einen guten Auftakt". Sie sollte aber auf weitere Einwegprodukte etwa aus Pappe oder Aluminium ausgeweitet werden. Den Finanzbedarf der Städte und Kommunen für die Abfallbeseitigung bezifferte er auf mehr als 700 Millionen Euro.
Ferreira--PC