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Ampel-Fraktionsvorsitzende verteidigen Plan für kleineren Bundestag
Die Ampel-Fraktionsvorsitzenden haben ihren Gesetzentwurf für die Verkleinerung des Bundestags gegen scharfe Kritik von CDU/CSU und Linkspartei verteidigt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte am Dienstag, die Reform entspreche "den großen Wünschen der Bürgerinnen und Bürger". Gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Christian Dürr, zeigte er sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf verfassungsgemäß sei. Linke und CSU kündigten Klagen in Karlsruhe dagegen an.
Der Bundestag soll bereits am Freitag das neue Wahlrecht beschließen. Die Ampel-Fraktionen hatten sich erst am Wochenende auf weitreichende Änderungen an dem Gesetzentwurf geeinigt.
Die Koalition will den Bundestag auf 630 Sitze begrenzen. Die Zweitstimme, mit der die Parteien gewählt werden, soll mehr Gewicht bekommen. Das kann dazu führen, dass direkt gewählte Politikerinnen und Politiker es nicht ins Parlament schaffen. Zudem soll die sogenannte Grundmandatsklausel wegfallen. Diese ermöglicht es einer Partei, mit mindestens drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einzuziehen, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt.
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann sagte: "Unser Vorschlag ist fair, er ist verfassungsgemäß." Diese Koalition habe die Kraft, eine Reform an sich selbst vorzunehmen. Das sei umso wichtiger, weil in der derzeitigen Krisenzeit auch den Bürgerinnen und Bürgern sehr viel Reformfähigkeit und Veränderung abverlangt werde.
FDP-Fraktionschef Dürr betonte: "Alle Fraktionen tragen zu dieser Verkleinerung gleichermaßen bei." Mit der leichten Erhöhung der Obergrenze auf 630 Mandate sei einer Sorge der CDU/CSU Rechnung getragen worden, fügte er hinzu. In ihrem ursprünglichen Entwurf hatte die "Ampel" noch 598 Bundestagssitze vorgesehen.
Dürr kritisierte, insbesondere die CSU zeige einen großen "Reformunwillen" und habe in der Vergangenheit alle Wahlrechtsreformen blockiert. Er warf dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) vor, hier "Spielchen" zu treiben.
Die CSU kündigte bereits Verfassungsklage an; sie kritisiert insbesondere den Wegfall der Grundmandatsklausel als Attacke auf den Freistaat. Die nur in Bayern antretende CSU holte 2021 bei der Bundestagswahl 5,2 Prozent der bundesweiten Stimmen, lag damit also nur knapp über der Fünfprozenthürde. Söder sagte am Dienstag in München, nach der Wahlrechtsreform könne es passieren, dass auch bei über 40 gewonnenen Direktmandaten am Ende kein CSU-Politiker in den Bundestag komme.
Die Ampel-Fraktionsvorsitzenden nannten eine solche Konstellation sehr unwahrscheinlich. Dürr sagte zugleich, alle bei der Bundestagswahl antretenden Parteien müssten über fünf Prozent haben. "Ich halte das für fair." Der FDP-Fraktionschef verwies darauf, dass es auch im bayerischen Landtag eine solche Grundmandatsklausel nicht gebe.
Mützenich verwies auf die Möglichkeit der CSU, sie könne ja "in irgendeiner Form" mit ihrer Schwesterpartei CDU zusammengehen. Auch Haßelmann sagte, die CSU gehe vielleicht mit der CDU "irgendwelche Listenvereinbarungen ein, die man dann neu bewerten muss".
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch nannte die Ampel-Pläne "völlig inakzeptabel". Der Gesetzentwurf sei ein "brutaler Angriff auf die Linke" und auch auf die CSU. "Wir werden nach Karlsruhe gehen, das ist völlig unbestritten", so Bartsch.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bekräftigte seinerseits: "Dieses Gesetz muss auch beim Verfassungsgericht überprüft werden." Er sprach von einem "Wahlrecht des mangelnden Respekts" gegenüber den Wählerinnen und Wählern, der Opposition und der Demokratie insgesamt. Das werde zu Politikverdrossenheit führen.
CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz sprach von einem "Wahlrecht des betrogenen Wählers". Er kündigte für die Bundestagsabstimmung am Freitag die Ablehnung seiner Fraktion an. Er warf insbesondere der SPD vor, sie wolle das Wahlrecht "ganz überwiegend nach ihren Vorstellungen" ändern.
L.Mesquita--PC