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Europäischer Gerichtshof urteilt über Klagebefugnis von Briten gegen Brexit
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr), ob Briten vor den EU-Gerichten gegen den Brexit klagen können. Mehrere Bürger des Vereinigten Königreichs machen geltend, dass ihnen durch den Brexit Rechte entzogen wurden, die sie als EU-Bürger ausgeübt und erworben hatten. Die Kläger leben teils in verschiedenen EU-Staaten, in denen sie früher als EU-Bürger automatisch arbeiten und dann auch wohnen durften. (Az: C‑499/21 und weitere)
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies die Klagen im Juni 2021 als unzulässig ab. Das Brexit-Abkommen vom 24. Januar 2020 habe nicht den Charakter einer Verordnung, gegen die Betroffene gerichtlich vorgehen könnten, hieß es zur Begründung.
G.Teles--PC