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Aufschub für Heizungsgesetz der Ampel-Koalition beschäftigt Bundestag
Das vom Bundesverfassungsgericht aufgeschobene Heizungsgesetz beschäftigt den Bundestag in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Wie das Parlament am Donnerstagabend mitteilte, wurde auf Antrag der Unionsfraktion für Freitagvormittag kurzfristig eine Debatte zur Entscheidung der Karlsruher Richter angesetzt. CDU und CSU bringen dabei einen Antrag ein, der einen "grundlegenden Neustart" beim Heizungsgesetz fordert. Unionsfraktionschef und CDU-Chef Friedrich Merz mahnte unterdessen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), sich stärker für die Rechte von Abgeordneten einzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die eigentlich für Freitag geplante Schlussabstimmung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersagt. Grund war ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der sich wegen zu kurzer Beratungsfristen des Gesetzentwurfs in seinen Rechten beeinträchtigt sah. Die Spitzen der Ampel-Fraktionen entschieden daraufhin, dass die Abstimmung erst nach der Sommerpause Anfang September erfolgen soll.
Die Unionsfraktion will am Freitag über die Vorgänge diskutieren. In ihrem dazu gestellten Antrag heißt es, die Bundesregierung missachte "systematisch die Rechte des Parlaments und des Bundesrates durch den exzessiven Gebrauch von Fristverkürzungen bei Gesetzesvorhaben".
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz sei "eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz Scholz und ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf eine gründliche Beratung von Gesetzen".
"Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden", heißt es in dem Unionsantrag weiter. Daher reiche es nicht, "nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken". Nur mit einem "grundlegenden neuen Anlauf in der Sache" könne "verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden".
Dabei müsse "auf dirigistische Regulierung für den Heizungsaustausch im Bestand" verzichtet werden, verlangt die Unionsfraktion weiter. Ziel müsse es zudem sein, "ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu harmonisieren und zugleich Klarheit über die Förderung der privaten Haushalte bei der Umstellung auf ökologisches Heizen zu schaffen".
In der Debatte werden von Unionsseite Fraktionschef Merz, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und der Abgeordnete Heilmann sprechen. Laut Bundestag ist noch offen, ob die Abgeordneten direkt über die Vorlage abstimmen oder diese zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird.
Merz forderte angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Bundestagspräsidentin Bas mehr Einsatz für die Rechte der Abgeordneten. Vielleicht sei der Richterspruch "auch eine Ermutigung für die Bundestagspräsidentin, in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Rechte einzelner Abgeordneter und der Minderheiten besser geschützt werden", sagte Merz der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe).
Der CDU-Chef wiederholte zudem seine Kritik am Führungsstil von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der Kanzler lasse immer wieder zu, "dass sich einzelne Bundesminister über Wochen in der Öffentlichkeit streiten", sagte Merz und ergänzte: "So kann man nicht führen."
CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kündigte unterdessen an, die Union werde bei einer Rückkehr in Regierungsverantwortung auf eine Rücknahme des Heizungsgesetzes bestehen. "Wenn dieses Gesetz beschlossen werden sollte, werden wir es nach der Bundestagswahl zurücknehmen", sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitagsausgaben).
CDU und CSU würden "es zur Bedingung jeder Koalitionsgespräche machen, dass dieses Heizungsverbotsgesetz grundlegend korrigiert und bürgernah ausgestaltet wird", ergänzte Dobrindt.
T.Vitorino--PC