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Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer beschlossen
Georgien und Moldau sollen als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Das Bundeskabinett beschloss auf seiner Klausur am Mittwoch in Meseberg den betreffenden Gesetzentwurf. Die Neuregelung muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer gelten Asylbegehren von Menschen aus Georgien und Moldau als "offensichtlich unbegründet". Die Asylverfahren können damit beschleunigt und verkürzt werden. Das Recht auf individuelle Anhörung und Prüfung des Asylbegehrens bleibt aber im Grundsatz unberührt. Betroffene müssen jedoch in der Regel in Flüchtlingsunterkünften wohnen und dürfen in Deutschland keine Arbeit aufnehmen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies darauf, dass beide Länder Mitglieder der Europäischen Union werden wollten. "In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung", erklärte sie. Die Anerkennungsquoten für Asylbewerberinnen und -bewerber aus Georgien und Moldau lagen laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2023 jeweils unter 0,1 Prozent. Die Ministerin kündigte zudem Migrationsabkommen mit Georgien und Moldau an, um legale Zuwanderung von Arbeitskräften zu erleichtern.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte die Ausweisung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer. Die Organisation verwies auf Rückschritte bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien, Diskriminierungen von Angehörigen der Volksgruppe der Roma in Moldau sowie generell auf eine unklare Sicherheitslage wegen der russischen Einflussnahme in beiden Ländern und vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
H.Silva--PC