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Bundessozialgericht urteilt zu Elterngeld Plus bei längerer Krankheit
Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Donnerstag (10.00 Uhr), ob Eltern ihren Anspruch auf das sogenannte Elterngeld Plus verlieren, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind und daher Krankengeld bekommen. Die vier Bonusmonate zum Elterngeld sollen Paare bei einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung unterstützen. Voraussetzung ist, dass beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. (Az: B 10 EG 2/22 R)
Im Streitfall war der Mann mit 30 Wochenstunden in die Bonusmonate gestartet, wurde dann aber krank. Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung erhielt er Krankengeld. Daraufhin strich die Elterngeldstelle das Elterngeld Plus. Der Mann sei nicht mehr erwerbstätig gewesen, hieß es zur Begründung.
P.Serra--PC