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Union fordert in Antrag wirksame Maßnahmen gegen irreguläre Zuwanderung
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Migration. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, "die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren, um Bund, Länder und Kommunen zu entlasten", heißt es in einem AFP vorliegenden Antrag, den die Union am Freitag in den Bundestag einbringen will. Zudem will die CDU/CSU-Fraktion eine Verschärfung der Abschieberegeln. Bisherige freiwillige Aufnahmeprogramme sollen beendet werden.
Die Unionsfraktion will den Antrag in ihrer Sitzung am Dienstagnachmittag beschließen. Mit Blick auf bisherige freiwillige Bundesaufnahmeprogramme heißt es, diese müssten "angesichts der begrenzten Kapazitäten von Ländern und Kommunen" eingestellt werden. Auch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sei "umgehend einzustellen, soweit es über die Aufnahme von Ortskräften hinausgeht, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen drohen".
Die Bundesregierung soll sich weiter dafür einsetzen, "dass Regelungen zur Reduzierung irregulärer Migration sowie zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen allen EU-Mitgliedstaaten zügig verbindlich vereinbart werden". Sämtliche aktuellen Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik müssten bis spätestens Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments im Frühjahr 2024 geeint werden.
Weiter sollen dem Unionsantrag zufolge die Anreize für eine Sekundärmigration aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland gesenkt werden, indem die Sozialstandards in der Europäischen Union für Asylbewerber "einander angenähert werden". "Wir brauchen eine Klarstellung im europäischen Recht, dass Sozialleistungen – auch nach Abschluss des Asylverfahrens – nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können", heißt es in dem Antrag.
Verkürzte Einbürgerungsfristen seien ebenso abzulehnen wie "Spurwechsel aus der irregulären in die reguläre Migration". Zudem seien "immer weiter ausufernde Bleiberechte für ausreisepflichtige Personen zu vermeiden". Der Familiennachzug solle nicht ausgeweitet werden, Sachleistungen sollten vorrangig zu Geldleistungen gewährt werden.
Die Bundesregierung solle zudem sicherstellen, dass Deutschland sich weiter an der Unterstützung der besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten beteiligt. Auch solle der Bund den Aufbau EU-weiter elektronischer Registrierungssysteme weiter unterstützen. Bei hohen Zahlen illegaler Einreisen sollten Kontrollen an den Binnengrenzen möglich sein, "bis die EU-Außengrenzen hinreichend geschützt sind".
Die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten solle um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitert werden, fordert die Unionsfraktion in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung hatte kürzlich eine entsprechende Einstufung für Georgien und Moldau beschlossen. Mit Herkunftsstaaten von Flüchtlingen sollten wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden.
"Gesetzliche Regelungen, die Abschiebungen erschweren, sind anzupassen", heißt es in dem Unionsantrag weiter. "Abschiebungshaft soll unabhängig von Asylanträgen möglich sein, auch bei Folgeanträgen." Zudem sollten Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein eigenständiger Haftgrund sein. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll nach dem Willen der CDU/CSU von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden.
M.A.Vaz--PC