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IStGH-Chefankläger warnt vor Blockade humanitärer Hilfe für Gazastreifen
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat davor gewarnt, den Zugang zu humanitärer Hilfe für Menschen im Gazastreifen zu blockieren. "Die Behinderung von Hilfslieferungen, wie sie in den Genfer Konventionen vorgesehen sind, könnte eine Straftat darstellen, für die das Gericht zuständig ist", sagte Karim Khan am Sonntag nach einem Besuch am Grenzübergang in Rafah.
Er wolle gegenüber Israel deutlich machen, dass "unverzüglich erkennbare Anstrengungen unternommen werden müssen", um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung im von der Hamas regierten Gazastreifen "mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten versorgt wird", sagte Khan in Kairo.
Khan erläuterte, er habe "Lastwagen voller humanitärer Hilfsgüter gesehen, die dort festsaßen, wo niemand sie braucht". Diese müssten "ohne Verzögerung" zu den Zivilisten im Gazastreifen gebracht werden.
Die Hamas hatte am 7. Oktober einen beispiellosen Großangriff auf Israel begonnen. Als Reaktion auf den Großangriff riegelte Israel den Gazastreifen ab und startete massive Luftangriffe.
Die Hamas rief Ägypten am Sonntag dazu auf, "entschieden" zu handeln, um humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu bekommen. "Ägypten sollte kein Zuschauer bleiben", erklärte Musa Abu Marsuk vom Politbüro der radikalislamischen Palästinenserorganisation.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist derzeit der einzige Weg für humanitäre Hilfe in das Palästinensergebiet. Bisher sind etwa 90 Lastwagen mit Hilfslieferungen in den Gazastreifen gelangt.
Khan sagte am Sonntag, seine Behörde führe Ermittlungen zu "jeglichen Verbrechen" im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Dazu gehörten sowohl die aktuellen Geschehnisse im Gazastreifen als auch im Westjordanland. Er rief zur sofortigen Freilassung der von der Hamas aus Israel verschleppten Geiseln auf.
L.Torres--PC