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BGH bestätigt Geldstrafe gegen ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann
Die Geldstrafe wegen Vorteilsnahme gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (ehemals SPD) ist rechtskräftig. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die vom Landgericht Frankfurt am Main festgesetzte Strafe von insgesamt 21.000 Euro. (Az. 2 StR 186/23)
Feldmann war von 2012 bis 2022 Oberbürgermeister in Frankfurt. Ihm wurde vorgeworfen, dass wegen seines Einflusses seine Ehefrau in einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhalten hatte. Zudem warb demnach die Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt für ihn Wahlkampfspenden ein - im Gegenzug sollte er sich dem Verband gegenüber "wohlwollend" verhalten.
Wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Main am 23. Dezember 2022 zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 175 Euro, insgesamt 21.000 Euro. Zudem zog das Gericht 5989 Euro ein, die Feldmanns Ehefrau unzulässig erlangt habe.
Der BGH bestätigte nun die Geldstrafe und korrigierte die "Einziehungsentscheidung" insoweit, als Feldmann für den gesamten Betrag "als Gesamtschuldner haftet".
Bei einem Bürgerentscheid im November 2022 wurde Feldmann abgesetzt. Nach dem Urteil des Landgerichts kündigte er 2023 seinen Austritt aus der SPD an. Nachfolger wurde bei einer Stichwahl im März 2023 der SPD-Kandidat Mike Josef.
V.Fontes--PC