-
Deutschland darf Insulin-Hersteller Sanofi mit 400 Millionen Euro unterstützen
-
Opposition im Bundestag wirft Koalition ruinöse Schuldenmacherei vor
-
Pisa-Studie: Kinderhilfswerk fordert stärkeren Fokus auf Bildungsgerechtigkeit
-
Klingbeil: Haushalt 2027 ist Grundlage für Reformen in Krisenzeiten
-
FIFA-Machtkampf: Erneute Beschwerde gegen Infantino
-
Nach Parlamentsaus in Sachsen-Anhalt: FDP-Landeschefin kündigt Rücktritt an
-
Erneuter Diebstahl von 18 Kilogramm schweren Bahnhofsuhren in Baden-Württemberg
-
AfD in Sachsen-Anhalt will zu Gesprächen einladen - BSW: Keine Stimmen für Siegmund
-
Kartellamt: Prüfung der Spritpreise läuft planmäßig
-
Gericht: Regel zu Schutz vor Extremisten in rheinland-pfälzischem Landtag rechtens
-
Rat der EU: Umfrage zu Entwürfen neuer Euro-Banknoten läuft noch bis 21. September
-
Literaturnobelpreisträger Krasznahorkai mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
-
Finanzminister Klingbeil warnt vor Sozialabbau durch Reformpolitik
-
Umfrage: Geld und Erfolg bei Männern nicht mehr so attraktiv wie früher
-
Arbeitgeberpräsident fordert politische Konsequenzen aus neuer Pisa-Studie
-
Studie: Fast 1,7 Millionen Menschen starben 2023 an Folgen von Passivrauchen
-
Unionsfrakionsvize zum Haushalt: Schulden dürfen kein Dauerzustand sein
-
EuGH: Politische Kampagne namens "IKEA-Plan" kann Möbelhändler schaden
-
Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt
-
Chinas Außenhandel legt im August kräftig zu
-
Hessens Ministerpräsident Rhein fordert Abkehr vom "Brandmauer"-Begriff
-
Schuss aus Druckluftwaffe verletzt Demonstrant in Halle: Staatsschutz ermittelt
-
Riad: Dutzende Verletzte bei Huthi-Angriffen in Saudi-Arabien - Schäden an Energieanlagen
-
Paare in Deutschland: 13 Prozent der Frauen mit höherem Bildungsabschluss als Partner
-
Trotz Kritik von Kanzler: CDU-Politiker Müller verteidigt Äußerungen vor Wahl
-
Pisa-Studie: Deutschland schneidet schlechter ab als je zuvor
-
Bildungsfinanzierung: SPD will hohe Erbschaften und Vermögen anzapfen
-
59 Prozent des erzeugten Stroms in Deutschland im ersten Halbjahr aus Erneuerbaren
-
Deutsche Exporte im Juli leicht gesunken - Lieferungen in die USA stark gestiegen
-
Bremerhaven: Vermeintlich lebloser Körper in Hafenbecken war Sexpuppe
-
Handelsstreit mit den USA: Kanadische Gegenzölle in Kraft getreten
-
Arbeiter stürzt in Regensburg in Aufzugschacht und stirbt
-
Gasspeicher-Betreiber: Bis 1. November noch Befüllung zu 77 Prozent möglich
-
Russland nimmt Angriffe auf Kiew wieder auf - Behörden melden zwei Todesopfer
-
Nachtschwärmer Zverev im Eiltempo ins Viertelfinale
-
Matthäus: Bayern Mitfavorit auf Champions-League-Titel
-
Geiselsöder glänzt: Gala gegen Mali, Küsschen für Fiebich
-
"Lebensversicherung" Guirassy: "Er kann noch besser spielen"
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuserprozess beginnt in Paris
-
Ukraine-Kontaktgruppe berät über weitere Unterstützung Kiews
-
Finanzminister Klingbeil stellt im Bundestag Haushaltsentwurf für 2027 vor
-
Verband: Hollywood-Star Angelina Jolie besucht überraschend ukrainische Stadt Charkiw
-
Souverän ins Viertelfinale: Rybakina vor Sprung an die Spitze
-
Nach CDU-Wahldesaster in Sachsen-Anhalt: Landesvorstand zieht Konsequenzen
-
Tausende demonstrieren in Berlin nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt
-
Wagner bleibt gesperrt: Elversbergs Einspruch abgewiesen
-
Zheng Qinwen überrascht bei den US Open - auch Andrejewa weiter
-
Sieg im Showdown gegen Mali - DBB-Frauen erreichen WM-Finalrunde
-
Arsenal marschiert - Sonderlob für "Papa" Havertz
-
Finnland errichtet 200 Kilometer langen Zaun an Grenze zu Russland
Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD vorerst als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren. Einen Eilantrag der AfD gegen Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Beobachtung wies das Gericht zurück.
Rhein hatte im vergangenen Jahr gesagt, dass die Einstufung als Verdachtsfall die richtige Entscheidung sei. Das Verwaltungsgericht erklärte sich nun für nicht zuständig, weil es sich um einen verfassungsrechtlichen Streit handle.
Zur Beobachtung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall teilte es mit, dass es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gebe, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip richteten. Die hessische AfD verwende erniedrigende Bezeichnungen oder unangemessene und unhaltbare Vergleiche, die bei den Zuhörern Hass oder Neid hervorrufen sollten.
So könne der Boden für ein unfriedliches Verhalten vor allem gegenüber Flüchtlingen und Muslimen bereitet werden. Außerdem bewege sich die hessische AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit. Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Das solle tendenziell das Vertrauen der Bevölkerung in diese erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen.
Allerdings dürfe die Beobachtung nur öffentlich gemacht werden, wenn es für diese Veröffentlichung eine gesetzliche Grundlage gebe. Anders als im Bund oder in anderen Ländern existiere diese in Hessen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss darum nun eine Pressemitteilung veröffentlichen, wonach es vorläufig nicht weiter bekanntgeben darf, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder Verdachtsfall geführt wird.
Das gilt ebenso für das Landesinnenministerium, wie das Gericht in einem weiteren Beschluss entschied. Alle Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, Beschwerden zum hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel sind noch möglich.
Der Landesverfassungsschutz kündigte im September 2022 an, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Im Dezember entschied das Wiesbadener Verwaltungsgericht in einem Zwischenbeschluss, dass der AfD-Landesverband bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter beobachtet werden dürfe.
In der vergangenen Woche scheiterte ein Eilantrag des baden-württembergischen AfD-Landesverbands gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Im September hatte bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der dortige Landesverfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.
Ebenfalls in der vergangenen Woche gab der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt, dass er den sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite, der als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.
F.Ferraz--PC