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Neuer Prozess gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Haftanstalt ab Januar
Der Halle-Attentäter Stephan B. muss sich ab Ende Januar wegen einer Geiselnahme in einer Haftanstalt in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen B. wurde zugelassen, wie das Landgericht Stendal am Montag mitteilte. Der Prozess beginnt am 25. Januar.
Der Rechtsextreme verbüßte nach seinem Anschlag vom 9. Oktober 2019 zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Dort nahm B. im Dezember 2022 zwei Justizbeamte als Geiseln und bedrohte sie mit einem selbstgebastelten schussfähigen Gegenstand. Er wurde damals von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss er mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren rechnen. Für den Prozess in Stendal sind zunächst acht weitere Termine bis Ende Februar terminiert.
Nach der Geiselnahme wurde B. nach Augsburg in Bayern verlegt, wo er einem Medienbericht zufolge ebenfalls Mitarbeiter angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er offenbar nach Wolfenbüttel in Niedersachsen verlegt.
Am 9. Oktober 2019 hatte der rechtsextreme Stephan B. versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der selbstgebauten Waffen, die B. für die Tat konstruiert hatte. Im Anschluss erschoss B. zwei Menschen in der Stadt. B. wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
V.Dantas--PC