- NHL: Sturm gewinnt deutsches Duell mit Seider
- NBA: Siege für Theis und Hartenstein
- WM-Auftaktgegner Polen: "Ein bisschen wie Magdeburg"
- Krise beim BVB: Sahin kündigt "Konsequenzen" an
- Katar: Gespräche über Waffenruhe im Gazastreifen "im Endstadium"
- Zweiter deutlicher Sieg: Alcaraz früh in Topform
- Südkoreas entmachteter Präsident Yoon verhaftet
- Scheidender US-Präsident Biden hält Abschiedsrede an die Nation
- Bundeskabinett befasst sich mit Abschuss von Drohnen
- Träger von Internationalem Karlspreis 2025 wird bekanntgegeben
- Trump-Kandidat Rubio: China hat sich Status der Supermacht erschlichen
- Riesenüberraschung: Siegemund schlägt Olympiasiegerin Zheng
- Anwalt: Südkoreas entmachteter Präsident Yoon will sich Ermittlern stellen
- US-Börsenaufsicht verklagt Musk wegen Kauf von Twitter-Aktien in 2022
- England: City patzt erneut
- Marmoush zaubert noch einmal: SGE bricht Hinrunden-Rekord
- Traumhafter Grimaldo-Freistoß: Bayer besteht gegen Mainz
- US-Regierungsvertreter: Biden streicht Kuba von der Liste der Terrorunterstützer
- Ricken schützt Sahin und kritisiert Spieler scharf: "Unwürdig"
- Neuer libanesischer Regierungschef tritt von Amt als Vorsitzender Richter am IGH zurück
- Seeschifffahrtsorganisation: Panamakanal wird panamaisch bleiben
- US-Flaggen wehen bei Trumps Vereidigung am Montag doch nicht auf Halbmast
- Sahin in Not: BVB von furiosen Kielern überrumpelt
- Britische Staatssekretärin Siddiq tritt nach Korruptionsvorwürfen zurück
- EU und China planen in diesem Jahr Gipfel zum 50-jährigen Bestehen ihrer Beziehungen
- Snowboard: Hofmeister endlich wieder siegreich
- Umfrage: Franzosen mögen Deutschland immer weniger
- Slalom in Flachau: Dürr fährt ums Podest
- Bis zu 30 Millionen: BVB-Profi Malen zu Aston Villa
- Prinzessin Kate nach Krebserkrankung "in Remission"
- Pistorius in Kiew: Deutschland wird die Ukraine auch nach Wahl unterstützen
- Missbrauchsfall um schwangere Elfjährige: Stiefvater in Siegen vor Gericht
- SPD und BSW in Brandenburg beantragen Enquetekommission zu Coronapandemie
- Misshandlung von Gefangenem: 9600 Euro Strafe für Polizist aus Hamburg
- Nach Tumorerkrankung: Grohs zurück im Bayern-Training
- Habecks Plan zu Sozialabgaben für Kapitaleinkünfte sorgt weiter für Diskussionen
- Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Vorschlag Mittwoch im Kabinett
- Foodwatch fordert Transparenz beim Einkauf durch Überwachung von Lebensmittelpreisen
- Chinesischer Baukonzern Country Garden meldet Milliardenverlust für 2023
- Steinwurf auf Bundesverfassungsgericht: Beschuldigter zu Geldstrafe verurteilt
- Frankreichs Premier Bayrou will Rentenreform drei Monate lang neu verhandeln
- Polizeibilanz nach Riesa: Bislang 70 Ermittlungsverfahren - 30 verletzte Beamte
- Klopp über Nagelsmann: "Wir haben den besten Bundestrainer"
- Scharfe Kritik an Merz für Absage an schnellen Umstieg auf "grünen Stahl"
- Zehn Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke in Flüchtlingsheim in Nordrhein-Westfalen
- Gespräche über Waffenruhe im Gazastreifen laut Katar "im Endstadium"
- Gewaltverbrechen auf Gehöft in Brandenburg mit zwei Toten wohl Beziehungstat
- OECD-Länder scheitern mit Einigung auf Finanzregeln gegen Klimawandel
- Nach Anschlag in Magdeburg: Landtag soll Untersuchungsausschuss einsetzen
- Veranstalter: Trump nimmt per Videoschalte an Weltwirtschaftsforum in Davos teil
Wahlleitung im Saarland: Knappe Ergebnisse "nicht per se makelbehaftet"
Nach der Landtagswahl im Saarland hat die Wahlleitung betont, dass sehr knappe Ergebnisse allein die Wahlausschüsse nicht automatisch zu "weitergehenden Überprüfungen" verpflichten. Dies gelte jedenfalls, solange keine "Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit" des Ergebnisses bestünden, teilte die Wahlleitung am Montag in Saarbrücken mit. Ein knappes Ergebnis sei "nicht per se makelbehaftet".
Bei der Landtagswahl im Saarland hatten die Grünen laut vorläufigem Ergebnis den Einzug in den Landtag mit 4,995 Prozent nur hauchdünn verpasst. Demnach fehlten ihnen am Ende 23 Stimmen. Die Wahl gewann die SPD deutlich mit 43,5 Prozent vor der CDU mit 28,5 Prozent, als dritte Partei zog die AfD mit 5,7 Prozent in das Landesparlament ein.
Für die Überprüfung etwaiger Bedenken gegen das Wahlergebnisse gilt laut Wahlleitung ein gesetzlich geregeltes Stufenverfahren. Zuerst prüfen die Wahlleiter der Gemeinden die Wahlniederschriften der einzelnen Wahlvorstände auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie müssen dabei auch allen Bedenken gegen eine nicht ordnungsgemäße Durchführung nachgehen und gegebenenfalls "Ermittlungen" anstellen.
Wie die Wahlleitung mitteilte, gilt dies etwa bei "knappen oder außergewöhnlich unterschiedlichen Wahlergebnissen für die einzelnen Wahlvorschläge in den Wahlbezirken". Auch Hinweisen von Wählerinnen und Wählern oder aus Medien auf Probleme muss nachgegangen werden.
Die endgültigen Ergebnisse werden dann in einem nächsten Schritt von den Wahlausschüssen der Gemeinden festgelegt. Die Ausschüsse hätten dabei ein umfassendes "Recht der Nachprüfung", erklärte die Landeswahlleitung. Sie könnten unter anderem auch Nachzählungen vornehmen und überprüfen, ob die Stimmen korrekt gewertet wurden.
Auf der Ebene der sogenannten Kreiswahlausschüsse wird anschließend das endgültige Wahlergebnis der Landkreise festgestellt, wobei aber nur noch "rechnerische Berichtigungen" vorgenommen werden. Gleiches gilt abschließend für den Landeswahlausschuss, der das Endergebnis für das gesamte Saarland und zudem die Sitzverteilung im Landtag feststellt. Sämtliche Sitzungen von Wahlausschüssen sind öffentlich.
G.M.Castelo--PC