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Mülldeponien nicht stillgelegt: EuGH verhängt Zwangsgeld gegen Rumänien
Weil nicht zugelassene Mülldeponien nicht stillgelegt wurden, muss Rumänien anderthalb Millionen Euro plus ein tägliches Zwangsgeld zahlen. Dieses beträgt 600 Euro pro Deponie und Tag des Verzugs, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Schon 2018 hatte er festgestellt, dass Rumänien wegen der Deponien gegen EU-Recht verstoße. (Az. C-109/22)
68 Deponien, deren Betrieb nicht zugelassen war, sollten stillgelegt werden. Vier Jahre später wandte sich die EU-Kommission erneut an den Gerichtshof, weil Rumänien sich nicht an das Urteil gehalten habe. Der EuGH stellte nun fest, dass 31 der strittigen Deponien noch immer nicht stillgelegt seien.
Dies sei ein erhebliches Risiko der Verschmutzung und könne schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit haben. So könnten chemische Stoffe in den Boden, die Luft oder das Wasser gelangen, führte der EuGH aus.
Ferreira--PC