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Bundesrat will Überarbeitung von Gesetz zu Video-Gerichtsverhandlungen
Die Bundesregierung will Video-Gerichtsverhandlungen fördern - der Bundesrat hat jedoch Zweifel an einem entsprechenden Gesetz angemeldet. Die Länderkammer beschloss am Freitag die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dieser soll das vom Bundestag im November beschlossene Gesetz überarbeiten. Vorsitzende Richterinnen und Richter von Zivil- und Fachgerichten sollten laut Gesetzentwurf Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern auch anordnen können, wenn dies ein Verfahrensbeteiligter beantragt.
Die Ablehnung eines solchen Antrags müsste das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls begründen. Dazu will die Ampel-Koalition in erster Linie einen Paragraf der Zivilprozessordnung neu fassen. Dies erleichterte "die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und kann so zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen", heißt es im Gesetzentwurf.
Zwar unterstützten die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußerten jedoch grundlegende Bedenken gegen einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.
Der Bundesrat betonte: Die mündliche Verhandlung als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses sei von herausragender Bedeutung für die Wahrheitsfindung. Die Vorsitzenden müssten daher nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie Videokonferenz-Technik einsetzen wollen. Der Bundesrat kritisierte weiter die vorgesehene Begründungspflicht, wenn ein Gericht den Einsatz von Videotechnik ablehnt.
A.Magalhes--PC