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Frankreichs Verfassungsrat kassiert große Teile des Einwanderungsgesetzes
Der französische Verfassungsrat hat große Teile des umstrittenen Einwanderungsgesetzes kassiert. Die Wartezeit für Nicht-EU-Ausländer für Sozialleistungen und die höheren Hürden für den Familiennachzug zählen zu den verworfenen Regelungen, wie das höchste Verfassungsgericht am Donnerstag in Paris entschied. Drei der Artikel seien zumindest teilweise nicht verfassungskonform, mehr als 30 der 86 Artikel hätten nichts mit dem ursprünglichen Ziel des Textes zu tun, betonte die Institution.
Innenminister Gérald Darmanin begrüßte es, dass der Verfassungsrat sämtliche Artikel des ursprünglich von der Regierung vorgelegten Entwurfs gebilligt habe. "Die Regierung nimmt die Zurückweisung von zahlreichen Artikeln zur Kenntnis, die im Parlament hinzugefügt wurden", schrieb er im Onlinedienst X (vormals Twitter).
Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hatte das von der rechten Opposition stark verschärfte Gesetz mit den Stimmen der Rechtspopulisten im Parlament durchgebracht. Für Macron sollte das Gesetz eine Schlüsselreform seines zweiten Mandats werden, mit dem er sowohl das Abschieben abgelehnter Asylbewerber erleichtern als auch die Integration arbeitender Migranten in Frankreich fördern will.
A.Seabra--PC