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Justizminister Buschmann sieht nach Berlinale-Eklat strafrechtliche Möglichkeiten
Nach dem Eklat um Israel-feindliche Äußerungen bei der Preisverleihung der Berlinale hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) strafrechtliche Konsequenzen ins Spiel gebracht. Das Strafrecht sei "gut aufgestellt", um antisemitische Äußerungen zu ahnden, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Die Verwendung der Parole "Free Palestine - From the River to the Sea" könne etwa als Billigung der im Zuge der Angriffe der Hamas im Oktober 2023 in Israel begangenen Tötungsdelikte verstanden werden.
"Eine Belohnung und Billigung von Straftaten ist strafbar", sagte Buschmann. Wer Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreite oder Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wie der Hamas verwende, mache sich ebenfalls strafbar.
"Die Berlinale hat an diesem Wochenende schweren Schaden genommen, weil dort Antisemitismus viel zu unwidersprochen geblieben ist", sagte Buschmann. Die strafrechtliche Beurteilung der Vorfälle sei Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Das politische Urteil aber sei für ihn klar. "Antisemitismus ist unerträglich - seit dem 7. Oktober mehr denn je!"
Auf der Preisverleihung der Berlinale am Samstagabend waren mehrere scharf israelkritische Reden gehalten worden. So ging der Filmemacher Ben Russell mit einem Palästinensertuch auf die Bühne und äußerte Genozid-Vorwürfe wegen des israelischen Vorgehens im Gazastreifen. Aus dem Publikum kam Applaus.
V.Fontes--PC