-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Enges Rennen zwischen Mitte-Rechts-Bündnis und Linken bei Wahl in Schweden erwartet
-
CSU-Vorstand berät mit Kretschmer auf Klausurtagung über politische Lage
-
Mehr als sechs Millionen Menschen zu Kommunalwahlen in Niedersachsen aufgerufen
-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Interview: Selenskyj zu Treffen mit Putin bei G20-Gipfel in Miami bereit
-
Kretschmer: Merz "sollte stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen"
-
Kompany mit Respekt vor Elversberg - Gnabry-Comeback offen
-
US-Präsident Trump zu zweitägigem Besuch in Irland eingetroffen
-
CDU-Generalsekretärin verteidigt Merz gegen Kritik: "Auf dem richtigen Weg"
-
Chinas Staatschef XI laut Staatsmedien zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Bericht: Deutsche Behörden identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen
-
"In mein Gehirn gebrannt": DBB-Frauen sinnen auf Revanche
-
Karius über DFB-Traum: "Mache mir darüber keine Gedanken"
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Politiker befürchten Scheitern an Fünf-Prozent-Hürde
Gerichtsbeschluss: AfD in Schleswig-Holstein darf Schloss für Vortrag nutzen
Die Stadt Reinbek in Schleswig-Holstein muss der AfD im Land ihr Schloss laut einem Gerichtsbeschluss für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag im Eilverfahren und begründete seinen Beschluss damit, dass die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt worden sei. Die Stadt müsse sie ebenso behandeln wie andere Parteien und ihr Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren.
Die AfD Schleswig-Holstein will das Schloss für einen Vortrag mieten. Die Stadt lehnte das ab und berief sich auf ihre Satzung. Dieser zufolge dürfe eine Veranstaltung unter anderem keine "extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen" Inhalte haben.
Die Landes-AfD wandte sich an das Gericht und beantragte eine einstweilige Verfügung. Dort bekam sie nun Recht. Wenn eine Kommune an der Verfassungsmäßigkeit einer Partei zweifle, dürfe sie ihr nicht deswegen die Nutzung ihrer Einrichtung verbieten, erklärte das Gericht. Hier greife das grundgesetzliche Parteienprivileg, das die Partei schütze.
Nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könne entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig sei. Eine nicht für verfassungswidrig erklärte Partei dürfe bei ihrer politischen Arbeit nicht behindert werden und sich so darstellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspreche.
Dabei dürfe sie ihre eigenen Vorstellungen durch Behauptungen, Wertungen und Argumente in Wort, Schrift und Bild erläutern, führte das Gericht aus. Es sei unerheblich, ob diese Vorstellungen auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielten, solange die Partei nicht für verfassungswidrig erklärt worden sei.
Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig einlegen.
M.A.Vaz--PC