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Ampel-Koalition einigt sich auf Gesetzesgrundlage zu Bezahlkarte für Flüchtlinge
Die Ampel-Koalition hat sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit werde "der Wunsch der Länder umgesetzt", teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das Gesetz solle in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden, sagte eine Sprecherin der FDP-Fraktion am Freitag. Zuvor hatten die Grünen Bedenken bei Detailfragen des Projekts.
"Wir stehen zu unserem Wort", erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. "Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können - mit Karte oder als Geldleistung."
Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Andreas Audretsch, betonte: "Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss - all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden." Das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen seien gesetzlich klar verankert.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler erklärte, dass die von der Ministerpräsidentenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossenen Vereinbarungen "ohne inhaltliche Änderungen" umgesetzt würden. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits Anfang März gebilligt. Anschließend meldeten die Grünen aber Klärungsbedarf zu Details an.
Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird - neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Die Bundesländer können dann entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein, betonte SPD-Fraktionsvize Schmidt.
F.Cardoso--PC