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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften verstießen gegen Grundrechte, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Gesetzesnovelle von 2016 gibt dem bayerischen Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse wie etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen die akustische und optische Überwachung von Wohnungen. (Az. 1 BvR 1619/17)

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Nach Karlsruhe zogen drei Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Freistaats erwähnt wurden. Sie halten es darum für möglich, dass sie selbst überwacht werden könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.

Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte es bei der Verhandlung im Dezember unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.

P.L.Madureira--PC