-
DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt
-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal
-
BGH prüft Maskenkäufe von früherem Bundesgesundheitsminister Spahn in Pandemie
-
Spitzenkandidaten für Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich Bürgerfragen
-
Fernsehduell von Schwesig und Holm vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Termin für erste Landtagssitzung wird festgelegt
-
Trump droht mit dauerhafter Schließung des Kennedy Centers in Washington
-
Iran-Krieg: USA räumen erstmals Munitionsknappheit ein
-
US-Reise: Pistorius vereinbart mit Hegseth enge Rüstungszusammenarbeit
-
"Abschied, den er verdient": Messi noch einmal für Argentinien
-
Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"
-
Pistorius betont Einigkeit mit USA bei Truppenabzug und Tomahawks
-
Ed Sheeran: Veranstalter für Tournee-Rauswurf von Rapper Macklemore verantwortlich
-
Trump kündigt sofortige Schließung des Kennedy Centers in Washington an
-
Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz
-
Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Volleyball-EM: Deutschland unterliegt Frankreich
-
Ajax-Trainer bestätigt: ter Stegen wieder für Deutschland
-
US-Reise: Verteidigungsminister Pistorius trifft Hegseth im Pentagon
-
Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei in Rumänien
-
Bundeskanzler Merz sagt Reise nach New York zur UN-Generaldebatte ab
-
Von New York nach Halle: Zverev beim Davis Cup dabei
-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
-
Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"
-
Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh
-
Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu
-
Weitere Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Nach 1404 Tagen: Vuskovic zurück im HSV-Training
-
Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt
-
Deutsch-französisches Raumflugzeug soll Astronauten ins All bringen
-
WHO: Ebola breitet sich in kongolesischer Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus
-
Krisensitzung in CDU-Zentrale: Merz ruft Präsidium für Wahlabend zusammen
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom würde Kamala Harris bei US-Wahl den Vortritt lassen
Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. Die Klage der AfD gegen die Beobachtung sei unbegründet. Es lägen eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei.
Der Geheimdienst entschied im Juni 2022, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute.
Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen die Beobachtung und stellte zudem einen Eilantrag. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz unter anderem zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt.
Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen und eine Beschwerde der AfD dagegen im September auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bemängelte nur Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei. Das Verwaltungsgericht entschied nun im Hauptverfahren.
Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf.
A.Aguiar--PC