-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Umfrage sieht SPD knapp hinter AfD
-
Volleyballer mit "positiver Energie" ins Achtelfinale
-
"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor
-
DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt
-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal
-
BGH prüft Maskenkäufe von früherem Bundesgesundheitsminister Spahn in Pandemie
-
Spitzenkandidaten für Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich Bürgerfragen
-
Fernsehduell von Schwesig und Holm vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Termin für erste Landtagssitzung wird festgelegt
-
Trump droht mit dauerhafter Schließung des Kennedy Centers in Washington
-
Iran-Krieg: USA räumen erstmals Munitionsknappheit ein
-
US-Reise: Pistorius vereinbart mit Hegseth enge Rüstungszusammenarbeit
-
"Abschied, den er verdient": Messi noch einmal für Argentinien
-
Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"
-
Pistorius betont Einigkeit mit USA bei Truppenabzug und Tomahawks
-
Ed Sheeran: Veranstalter für Tournee-Rauswurf von Rapper Macklemore verantwortlich
-
Trump kündigt sofortige Schließung des Kennedy Centers in Washington an
-
Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz
-
Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Volleyball-EM: Deutschland unterliegt Frankreich
-
Ajax-Trainer bestätigt: ter Stegen wieder für Deutschland
-
US-Reise: Verteidigungsminister Pistorius trifft Hegseth im Pentagon
-
Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei in Rumänien
-
Bundeskanzler Merz sagt Reise nach New York zur UN-Generaldebatte ab
-
Von New York nach Halle: Zverev beim Davis Cup dabei
-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
-
Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"
-
Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh
-
Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu
-
Weitere Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Nach 1404 Tagen: Vuskovic zurück im HSV-Training
-
Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt
-
Deutsch-französisches Raumflugzeug soll Astronauten ins All bringen
Neonazipartei scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde wegen Fackelverbot bei Demo
Eine Verfassungsbeschwerde der rechtsextremistischen Kleinstpartei Die Rechte wegen eines Fackelverbots bei einer Demonstration ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Beschwerde setzte sich nicht ausreichend mit den angegriffenen Entscheidungen von Gerichten aus Nordrhein-Westfalen auseinander, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Demonstration hatte fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Besetzung der Dortmunder Reinoldikirche durch Neonazis stattgefunden. (Az. 1 BvR 194/20)
Im Dezember 2016 hatten sich Parteimitglieder in dem Kirchturm verschanzt. An die Brüstung hängten sie ein Transparent, zudem zündeten sie Pyrotechnik auf dem Turm. Ein Jahr später, im Dezember 2017, meldete der nordrhein-westfälische Landesverband der Partei eine sogenannte Mahnwache an. Dabei sollten acht Fackeln entzündet werden - genauso viele wie die Menschen, die nach der Kirchenbesetzung strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Polizei verbot das Mitführen und Abbrennen von Fackeln, denn wegen der "spezifischen Provokationswirkung" wurde eine Gefahr für die öffentliche Ordnung befürchtet. Dagegen wehrte sich die Partei erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Gerichte erklärten, dass die Versammlung auf den Nationalsozialismus anspiele und mit den Fackeln eine Erinnerung an die Kirchturmbesetzung auslöse.
Gegen diese Entscheidungen aus Nordrhein-Westfalen wandte sich der Landesverband an das Bundesverfassungsgericht. Er sah sich in seiner Versammlungsfreiheit verletzt. Die Verfassungsbeschwerde mache aber nicht deutlich, wie das Grundrecht verletzt sein könne, erklärte eine Kammer des Ersten Senats in Karlsruhe nun. Sie wurde für unzulässig erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.
T.Batista--PC