-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Interview: Selenskyj zu Treffen mit Putin bei G20-Gipfel in Miami bereit
-
Kretschmer: Merz "sollte stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen"
-
Kompany mit Respekt vor Elversberg - Gnabry-Comeback offen
-
US-Präsident Trump zu zweitägigem Besuch in Irland eingetroffen
-
CDU-Generalsekretärin verteidigt Merz gegen Kritik: "Auf dem richtigen Weg"
-
Chinas Staatschef XI laut Staatsmedien zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Bericht: Deutsche Behörden identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen
-
"In mein Gehirn gebrannt": DBB-Frauen sinnen auf Revanche
-
Karius über DFB-Traum: "Mache mir darüber keine Gedanken"
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Politiker befürchten Scheitern an Fünf-Prozent-Hürde
-
US Open: Shelton fordert Zverev im Finale
-
Verleihung des Goldenen Löwen zum Abschluss des Filmfestivals in Venedig
-
Gipfeltreffen der Brics-Staaten beginnt in Indien
-
Céline Dion beginnt in Paris Konzertserie: 16 ausverkaufte Auftritte
Datenleck bei Facebook: Betroffene Nutzer können auf Schadenersatz hoffen
Nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) können zahlreiche Facebook-Nutzer auf Schadenersatz wegen eines Datenlecks im Jahr 2021 hoffen. Ein Urteil fiel am Montag in Karlsruhe noch nicht, doch ließ der zuständige sechste Zivilsenat in einer vorläufigen Einschätzung durchblicken, dass er den Verlust der Kontrolle über eigene Daten als Schaden werten könnte. Die spätere BGH-Entscheidung wird maßgeblich für andere Fälle, die noch an deutschen Gerichten liegen. (Az. VI ZR 10/24)
Es ging um einen sogenannten Scraping-Vorfall. Zwischen Januar 2018 und September 2019 nutzten Unbekannte die Suchfunktion von Facebook, um die Daten von Hunderten von Millionen von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern abzugreifen. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich.
Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab, deren Nummern darunter waren. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet. Auch Daten des Klägers in dem vom BGH verhandelten Fall waren darunter. Bekannt wurden so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit seiner Nutzer-Identität. Auch sein Name, Geschlecht und Arbeitgeber waren unter den Daten, diese hatte er allerdings zuvor selbst auf Facebook veröffentlicht.
Der Mann verklagte den Facebook-Mutterkonzern Meta unter anderem auf Schadenersatz von mindestens 1000 Euro. Er macht geltend, dass Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und seine Daten nicht ausreichend geschützt habe. Nach dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert, was ihm Sorgen mache.
Vor dem Landgericht Bonn hatte er teilweise Erfolg, das Oberlandesgericht Köln aber wies die Klage in der Berufung ab. Der BGH prüfte dieses Urteil nun. In der Verhandlung wurde darüber gestritten, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen solchen Kontrollverlust schon als immateriellen Schaden versteht. Ob darüber hinaus noch etwas passiert ist, wäre dann irrelevant.
So argumentierte der Anwalt des Klägers. Seiner Meinung nach äußerte sich der EuGH dazu eindeutig. Wichtig ist das, weil es hier um EU-Recht geht.
Der Anwalt von Meta argumentierte dagegen, dass der Kläger einen Schaden hätte nachweisen müssen, beispielsweise Indizien für seine Sorge. Der Mann habe nicht einmal seine Telefonnummer geändert, sagte er.
Wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters zu Beginn der Verhandlung erläuterte, war der Senat zuvor aber zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass ein Schaden entstanden sei. Es kommt demnach nicht darauf an, ob es zusätzlich noch Datenmissbrauch gab.
Der BGH unterstellte dabei einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, da das Oberlandesgericht dazu keine ausreichenden Feststellungen getroffen habe. Seine vorläufige Auffassung begründete er unter anderem mit der damaligen Standardeinstellung. Diese sah vor, dass Nutzer andere Profile über die Telefonnummer finden konnten.
Meta zeigte sich nach der Verhandlung dennoch optimistisch. Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields erklärte für das Unternehmen, es handle sich um "haltlose Klagen". Bei dem Vorfall "wurden keine Facebook-Systeme gehackt und es gab keinen Datenschutzverstoß", sagte er weiter.
Wann die Entscheidung am BGH fällt, ist noch unklar. Das Urteil wird richtungsweisend für tausende andere Fälle, die derzeit vor deutschen Gerichten liegen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten den Fall zum Leitentscheidungsverfahren. Andere Gerichte werden sich daran orientieren.
E.Raimundo--PC