-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Interview: Selenskyj zu Treffen mit Putin bei G20-Gipfel in Miami bereit
-
Kretschmer: Merz "sollte stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen"
-
Kompany mit Respekt vor Elversberg - Gnabry-Comeback offen
-
US-Präsident Trump zu zweitägigem Besuch in Irland eingetroffen
-
CDU-Generalsekretärin verteidigt Merz gegen Kritik: "Auf dem richtigen Weg"
-
Chinas Staatschef XI laut Staatsmedien zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Bericht: Deutsche Behörden identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen
-
"In mein Gehirn gebrannt": DBB-Frauen sinnen auf Revanche
-
Karius über DFB-Traum: "Mache mir darüber keine Gedanken"
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Politiker befürchten Scheitern an Fünf-Prozent-Hürde
-
US Open: Shelton fordert Zverev im Finale
-
Verleihung des Goldenen Löwen zum Abschluss des Filmfestivals in Venedig
-
Gipfeltreffen der Brics-Staaten beginnt in Indien
-
Céline Dion beginnt in Paris Konzertserie: 16 ausverkaufte Auftritte
Gericht: Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf AfD als Verdachtsfall beobachten
Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die AfD einem Urteil zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim wies eine dagegen gerichtete Beschwerde der Partei in einem am Mittwoch veröffentlichen unanfechtbaren Beschluss zurück. "Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor", erklärte das Gericht. (Az. 1 S 1798/23)
Das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs verwies auf "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen". Dazu gehöre unter anderem das Eintreten von AfD-Parteimitgliedern für einen "ethnischen Volksbegriff", der an "Merkmale wie Herkunft und Rasse" anknüpfe und eine mit dem Grundgesetz unvereinbare "Ungleichbehandlung" von Menschen bedinge.
Die Verwendung von Begriffen wie "großer Volksaustausch" im Zusammenhang mit Migration ziele darauf ab, "die für die verfassungsmäßige Ordnung elementare Rechtsgleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen", erklärte das Gericht. Auch gebe es unter anderem "Anhaltspunkte" für eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen durch Vertreter der AfD. Dies verletze Betroffene in ihrer Menschenwürde.
Der baden-württembergische Landesverfassungsschutz hatte die Beobachtung des Landesverbands der AfD als Verdachtsfall im Juli 2022 öffentlich bekanntgegeben. Einen von der Partei dagegen gerichteten Eilantrag lehnte der Verwaltungsgerichtshof bereits im November vergangenen Jahres ab.
Die AfD wird in mehreren Ländern und auf Bundesebene vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Landesverfassungsschutzbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei mittlerweile als erwiesen rechtsextreme Vereinigung ein - sehen die ursprüngliche Einstufung als Verdachtsfall inzwischen also als bestätigt an. In mehreren Bundesländern sowie auf Bundesebene wird die AfD derzeit als Verdachtsfall geführt. Dagegen gerichtete Beschwerden der Partei scheiterten wiederholt vor Gerichten.
Der im Grundgesetz geregelte besondere Schutz von Parteien als Pfeiler der politischen Willensbildung in einer Demokratie schließe eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht aus, erklärte der Verwaltungsgerichtshof in seinem am Montag ergangenen Beschluss. Eine verfassungsschutzrechtliche Beobachtung von Parteien sei außerdem mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit vereinbar. Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Einstufung als Verdachtsfall sei vor diesem Hintergrund rechtens.
H.Silva--PC