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Polens Parlament beschließt Auflösung von Disziplinarkammer am Obersten Gericht
Das polnische Parlament hat am Donnerstag die Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof beschlossen. Die Kammer, die Richter bestrafen und entlassen konnte, steht im Zentrum des seit Jahren andauernden Konflikts um die Justizreformen der nationalkonservativen polnischen Regierung. Die Mitglieder des Gremiums wurden vom Landesjustizrat ernannt, der von der Politik kontrolliert wird. Brüssel warf Warschau vor, mit der Disziplinarkammer die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben - und somit gegen einen Grundwert der Europäischen Union zu verstoßen.
Der vom polnischen Präsidenten Andrzej Duda eingebrachte Gesetzentwurf muss nach der Zustimmung des Sejm nun noch vom Senat verabschiedet werden.
Die EU-Kommission hat die Auflösung der Disziplinarkammer zu einer Voraussetzung für die die Freigabe europäischer Corona-Hilfsgelder in Höhe von rund 35 Milliarden Euro gemacht. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte im Streit über die Disziplinarkammer im Oktober außerdem eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro pro Tag gegen Polen verhängt, die sich inzwischen auf mehr als 200 Millionen Euro summiert hat.
Die polnische Regierung hatte in der vergangenen Woche erklärt, sie hoffe nach der bevorstehenden Auflösung der Disziplinarkammer mit einer baldigen Freigabe der EU-Hilfsgelder. Kritiker bemängeln aber, dass das nun verabschiedete Gesetz nicht auf die Bedenken hinsichtlich der politischen Beeinflussung der Justiz in Polen eingehe. "Dieser Gesetzesentwurf erfüllt nicht die Bedingungen der Europäischen Kommission", sagte die polnische oppositionelle Abgeordnete Barbara Dolniak.
Die Auflösung der Disziplinarkammer dürfte auch bei einem Besuch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Thema sein. Sie will kommende Woche nach Polen reisen.
E.Borba--PC