-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
Bei Parteienbeschwerde wegen Nichtzulassung zu Wahl keine Gesetzesprüfung
Wenn eine Partei beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreicht, weil der Wahlausschuss sie nicht für die Bundestagswahl zuließ, prüft das Gericht grundsätzlich nicht die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Regelung. Es müsse nur prüfen, ob sie ordnungsgemäß angewandt wurde, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Veröffentlicht wurde die Begründung seiner Entscheidung aus dem Juli, mit der es eine Beschwerde der Zentrumspartei zurückgewiesen hatte. (Az. 2 BvC 10/21)
Die christlich-konservative Partei hatte sich an das Gericht gewandt, um doch noch zur Bundestagswahl 2021 zugelassen zu werden. Ihre Beschwerde war jedoch - ebenso wie die von 18 anderen Vereinigungen - vergebens. Die Richterinnen und Richter wiesen sie aus unterschiedlichen Gründen ab.
Nur die Begründung zur Zentrumspartei stand noch aus. Es war das erste Mal, dass eine Entscheidung in einem solchen Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren vorerst ohne Begründung bekanntgegeben wurde, wie das Gericht mitteilte. Nun erklärte es seinen Beschluss genauer.
Der Bundeswahlausschuss hatte die Zentrumspartei nicht als wahlvorschlagsberechtigt für die Bundestagswahl anerkannt, weil sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht eingereicht hatte, der den gesetzlichen Anforderungen genügte. Die Partei argumentierte, dass die entsprechende Vorschrift im Parteiengesetz verfassungsrechtlich fragwürdig sei.
Das Bundesverfassungsgericht überprüfte diese jedoch nicht grundsätzlich. Es kontrollierte nur, ob der Wahlausschuss die Norm ordnungsgemäß angewandt hatte, was nach Auffassung des Gerichts der Fall war.
Nachdem die Beschwerde im Juli zurückgewiesen war, konnte die Zentrumspartei nicht an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Seit Januar ist die Partei trotzdem im Bundestag vertreten: Der Abgeordnete Uwe Witt wechselte von der AfD zum Zentrum. Das plant laut einem Bericht der "Zeit" vom Freitag auch der frühere AfD-Chef Jörg Meuthen.
G.Teles--PC