-
CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze gibt seine Stimme in Magdeburg ab
-
Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Siegmund gibt Stimme in Tangermünde ab
-
Kroatien: Zehntausende gehen wegen illegaler Giftmülldeponie auf die Straße
-
Vulkanausbruch führt in Indonesien zu schweren Störungen des Flugverkehrs
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Baum in Berliner Tiergarten herausgerissen
-
Tausende pilgern an Freddie Mercurys 80. Geburtstag nach Montreux
-
Pfefferspray in niedersächsischer Disko versprüht - Sechs Verletzte
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt begonnen
-
Nach Landgang in Thailand: US-Flugzeugträger "Abraham Lincoln" wieder auf See
-
Trotz Schläger-Wurf: Zverev im Achtelfinale der US Open
-
US-Gesandte und Putin erörtern in Moskau "konkrete Pläne" zur Beendigung des Krieges
-
Jovic gewinnt Duell der Toptalente - Osaka nun gegen Rybakina
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Rakete von bayerischem Unternehmen erreicht Orbit
-
Von der Leyen reist nach Grönland
-
Wählerinnen und Wähler stimmen in Sachsen-Anhalt über neuen Landtag ab
-
Weißes Haus: US-Gesandte und Putin erörterten "konkrete Pläne" zur Beendigung des Kriegs
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Trägerrakete Spectrum hat Orbit erreicht
-
Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken
-
Özdemir fordert "Hochdruck" beim Schutz sicherheitsrelevanter Infrastruktur
-
Revolutionsgarden: Iran nimmt nach US-Angriff Tanker in Hormus-Meerenge ins Visier
-
Nach Drohnenvorfall: Innenministerium plant Schutzschirm gegen russische Sabotage
-
Putin führt Gespräche mit US-Gesandten über Ukraine
-
Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Bei Musiala-Comeback: Bayern patzt auf Schalke
-
Russisches Fernsehen: Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Knoten platzt gegen Japan - wieder alles drin für DBB-Frauen
-
Mit Moral und Glück: BVB siegt nach Comeback
-
Vuelta: Brenner gewinnt schwere Bergetappe - Mas weiter vorne
-
Vor der Wahl: Tausende Menschen feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
DFB-Pokal: Bayern empfangen Magdeburg
-
Zehn Tage nach Sturzflut in Nepal weckt Bergung von zwei Überlebenden neue Hoffnung
-
"Einer der prägenden Charakterdarsteller": Michael Mendl gestorben
-
Füllkrug trifft: Werder ringt Leipzig nieder
-
Elversberg setzt Traumstart fort - Wagner sieht Gelb-Rot
-
US-Militär: Drei iranische Öltanker der iranischen Revolutionsgarden zerstört
-
Entscheidendes Eigentor: BVB siegt nach Comeback
-
Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt
-
Sensation in Monza: Gasly holt die Pole-Position
-
Vor der Wahl: Mehrere tausend Teilnehmer feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
Ungarn will wehrpflichtigen Ukrainern weiter Schutz gewähren
-
Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung
-
Trump-Gesandte mit Vorschlag zu Beendigung des Ukraine-Kriegs in Moskau eingetroffen
-
Infekt: Peterson fehlt DBB-Frauen gegen Japan
-
Nach 3:0-Führung: Wolfsburg verschenkt Heimsieg
-
Nürnberg gibt erstmals Punkte ab
-
Mehrere tausend Teilnehmer versammeln sich zu Demokratiefestival in Magdeburg
-
Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung
-
Russell in Monza vor Hamilton - Antonelli Vierter
-
Rechtsstreit um Briefwahl in den USA geht in weitere Runde
-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
Nachbarn scheitern mit Eilantrag: Gericht erlaubt Asylunterkunft in Gewerbegebiet
Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete können grundsätzlich auch in Gewerbegebieten errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Leipzig in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit einen Eilantrag von Nachbarn der geplanten Unterkunft zurück. Diese stelle auch keine allgemeine Gefahr für die Nachbarschaft durch mögliche Anschläge dar, befanden die Richter. (4 L 681/24)
Die Stadt Leipzig hatte im September für ein Grundstück eine Baugenehmigung zur Umnutzung von Gebäuden in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erteilt. Künftig sollen dort rund 250 Menschen untergebracht werden. In der Nachbarschaft befinden sich unter anderem ein Abschleppdienst, ein Umzugsunternehmen, ein Automobilunternehmen und der Bauhof einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Nachbarinnen angrenzender Grundstücke wollten mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz verhindern, dass das Gebäude umgebaut und dann als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Sie begründeten dies damit, dass dies in einem Gewerbegebiet unzulässig sei. Zudem sehen die Antragstellerinnen ein erhebliches Sicherheitsrisiko durch mögliche Anschläge auf die Unterkunft und durch Anfeindungen. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf benachbarte Schulen.
Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht und lehnte den Antrag ab. Das Vorhaben sei in dem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig und durch eine Sonderregelung des Baugesetzes gedeckt. Die Stadt Leipzig als Bauaufsichtsbehörde habe die Notwendigkeit der Unterkunft zudem angesichts der erschöpften Kapazitäten bei der Unterbringung von Geflüchteten nachvollziehbar begründet.
Aus Sicht des Gerichts führt die mit einer Gemeinschaftsunterkunft einhergehende Gefahr von Anschlägen nicht allgemein zu einer relevanten Gefährdung der Nachbarschaft. Die von den Antragstellerinnen ins Feld geführten Vorfälle in Sachsen genügten nicht für die Annahme einer besonderen Gefährdung.
Zudem habe die Stadt ein Sicherheitskonzept zum Schutz der Geflüchteten vorgelegt. Nicht zuletzt drohe durch die Unterkunft keine Einschränkung der in dem Gebiet angesiedelten Gewerbe. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.
J.V.Jacinto--PC