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Urteil: Kita in Rheinland-Pfalz muss aggressives Kind vorläufig weiter betreuen
Eine rheinland-pfälzische Kita muss ein wegen Aggressionen auffälliges Kind vorerst weiter betreuen. Eine zivilrechtliche Kündigung reicht nicht, um das Kind von der Kita auszuschließen, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es muss einen Verwaltungsakt geben. Ein Eilantrag der Eltern gegen die Kündigung hatte somit Erfolg. (Az.: 3 L 297/25.KO)
Das Kind besucht die Kita seit 2020. Da der Junge mehrfach durch Aggressionen auffiel, kündigte die Trägerin der Kita, eine Ortsgemeinde, den Vertrag mit den Eltern mit sofortiger Wirkung. Das Gericht verpflichtete sie nun allerdings vorläufig dazu, das Kind weiter zu betreuen.
Es habe sich dabei nicht damit beschäftigen müssen, ob der Ausschluss in der Sache rechtens gewesen sei, hieß es zur Begründung. Die Kita sei eine öffentliche Einrichtung, und ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis könne nur mit einem Verwaltungsakt beendet werden.
Da es diesen Verwaltungsakt im vorliegenden Fall nicht gibt, darf das Kind die Kita weiter besuchen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz erhoben werden.
C.Cassis--PC