-
Washington: Bauarbeiten für Trumps Triumphbogen beginnen
-
Polizeieinsatz wegen verdächtigen Gegenstands an Umspannwerk in Dormagen
-
50.000 Stellen betroffen: Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu
-
ZDF-Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter ohne absolute Mehrheit
-
OpenAI beginnt mit Einführung von neuem KI-Modell GPT-6
-
Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu - Massiver Stellenabbau
-
Struff nach kuriosem Fünfsatz-Krimi ausgeschieden
-
Vance: USA untersuchen Angriff auf iranische Hochzeit
-
Leiche von Kriegsverbrecher Mladic in Serbien eingetroffen
-
Volleyball-EM: Deutschland scheitert im Viertelfinale
-
Demokratische Republik Kongo will Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen
-
Britischer Regierungschef Burnham empfängt französischen Präsidenten Macron
-
Bekennerschreiben nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg aufgetaucht
-
Malta: Empörung über Freispruch im Caruana-Galizia-Prozess hält an
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an
-
Nach acht Jahren Reise: Mission "BepiColombo" beginnt Anflug auf den Merkur
-
Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung
-
Nächstes Slowenen-Wunderkind: Omrzel siegt wie einst Pogacar
-
Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität
-
Mindestens 1280 Menschen durch Sturzflut im Himalaya ums Leben gekommen
-
Russland schließt Goethe-Institute - Berlin, Paris und Warschau zeigen sich geschlossen
-
Für bis zu 14-Jährige: New York verbannt KI aus Schulen
-
FIS-Revolution: Weltmeisterschaften auch in geraden Jahren
-
Wasserdefizit in Deutschland: Erholung durch mehr Herbstregen fraglich
-
Filmstar John Malkovich denkt mit 72 noch nicht ans Aufhören
-
SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne
-
Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt
-
US-Exportdefizit vergrößert sich im Juli stark
-
24-Jähriger verunglückt in bayerischen Alpen tödlich
-
Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung
-
Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
-
Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
-
Anklage im Fall von Schüssen auf Polizisten in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Verletzung im Training: Reitz fehlt Leipzig wochenlang
-
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
-
Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern
-
Putin weist Spekulationen über weitere Mobilmachung für Ukraine-Offensive zurück
-
Entwurf für Beschlussvorlage: SPD-Fraktion erwägt Zerschlagung von Öl-Konzernen
-
Prozess gegen ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt Mitte Oktober in Hamburg
-
Suche beendet: Kanu-Olympiasieger Rauhe wird Staatsminister
-
Polizei löst Blockadeaktion vor Lüttich-Kaserne in Köln auf
-
Vertauschte Rollen: US-Star Clooney wird beim Filmfestival in Venedig zum Fotografen
-
Kanu-Olympiasieger Ronald Rauhe wird neuer Sport-Staatsminister
-
US-Importverbot für humanoide Roboter: Deutsches Start-up hofft auf Ausnahme
-
Verbesserte Konjunktur: Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognosen deutlich
-
Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen
-
UNO: Versorgung Überlebender in Nepal bleibt "sehr, sehr, sehr schwierig"
-
Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein
-
Malta: Hunderte demonstrieren gegen Freispruch nach Mord an Enthüllungsjournalistin
Urteil in Stuttgart: Lebenslange Haft für Mann wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt. Der heute 33-Jährige schloss sich nach Gerichtsangaben vom Dienstag 2011 als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah an, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.
Hintergrund der vorgeworfenen Taten war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.
Nach den Urteilsfeststellungen schloss sich der Angeklagte in Syrien kurz nach Beginn der Unruhen 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham, einer Kleinstadt im Süden von Syrien, einer örtlichen schiitischen Miliz an, die von der Hisbollah unterstützt wurde.
Ziele der von ihm geführten Miliz waren laut den Feststellungen die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt. Um das zu erreichen, terrorisierte die Miliz die sunnitische Bevölkerung mit brutalen Misshandlungen bis hin zu Tötungen.
Der Angeklagte überfiel demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus. Eines der Opfer, ein 21-jähriger unbewaffneter Student, wurde von einem der Milizionäre während des Angriffs erschossen. Anschließend plünderte und zerstörte die Miliz das Haus.
Bei einer weiteren Tat nahm der Angeklagte im April 2013 einen damals 27-jährigen Sunniten fest und übergab ihn mit zwei weiteren, auf der Straße festgenommenen jungen Männern dem Militärgeheimdienst. Die drei Männer wurden während der einstündigen Fahrt in ein Gefängnis von dem Angeklagten und den Milizionären mit Kalaschnikows geschlagen und nach Übergabe an die Geheimdienstmitarbeiter durch diese gefoltert.
Sie blieben unter katastrophalen Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten inhaftiert. Der 27-Jährige gelangte erst nach 46 Tagen wieder in Freiheit.
Der Angeklagte und seine Milizionäre trieben im Jahr 2014 bei einem weiteren Übergriff einen 40-jährigen sunnitischen Warenhändler mit seiner Familie in einen Innenhof, durchsuchten sein Haus und stahlen Geld und Gold. Der 41-Jährige wurde festgenommen und nach 24 Stunden Folter gehunfähig auf die Straße geworfen.
Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte jedenfalls bei den Taten im April 2013 und im Jahr 2014 die aus fünf bis acht Milizionäre bestehende Gruppe an.
Das Urteil fiel am Dienstag nach 42 Prozesstagen. Während des seit Mitte Oktober laufenden Verfahrens wurden 30 überwiegend aus Syrien stammende Zeugen vernommen, die aus zahlreichen Ländern anreisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
A.Santos--PC