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BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
Entschädigung nach Coronaimpfung: Frau mit Kopfschmerzen scheitert vor Gericht
Vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht ist eine Frau in einem Prozess wegen angeblicher Gesundheitsschäden nach einer Coronaimpfung gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, stellte es keinen Zusammenhang zwischen der Coronaimpfung und starken Kopfschmerzen der Klägerin fest. Die Frau habe damit keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Sie war zuvor bereits vor dem Sozialgericht Reutlingen erfolglos gebleben.
Laut Gericht litt die Klägerin bereits seit langem unter Migräne. Am 12. Mai 2021 erhielt sie eine Coronaimpfung. Ende Juni gab sie bei einer stationären Behandlung an, seit etwa fünf Wochen unter Dauerkopfschmerzen zu leiden. Wenige Tage und Wochen nach der Impfung hatte sie bei ärztlichen Untersuchungen jedoch über keine Beschwerden berichtet.
Das Gericht stellte klar, dass nur Impfkomplikationen - also über das normale Maß hinausgehende Beschwerden - entschädigungsfähig seien. Diese seien bei der Klägerin aber nicht nachgewiesen.
Kopfschmerzen gehören demnach zu üblichen Impfreaktionen, die meist innerhalb von 48 Stunden nach einer Impfung auftreten. Im Fall eines längeren Zeitraums könnten Kopfschmerzen hingegen nicht mit Wahrscheinlichkeit auf eine Impfung zurückgeführt werden, hieß es weiter.
Zudem verwies das Gericht im Fall der Klägerin auf "Alternativursachen". So könnten ihre Kopfschmerzen auf mögliche Nebenwirkungen des Medikaments Methylphenidat zurückzuführen sein, das die Frau seit Jahren gegen ADHS einnehme. Darüber hinaus habe die Frau laut einem Kopfschmerztagebuch bereits 2014 unter ähnlichen Symptomen gelitten, wie von ihr nun geschildert. Das Urteil fiel Anfang Juni.
O.Gaspar--PC