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"Humanität und Ordnung": Dobrindt wirbt für Aussetzung von Familiennachzug
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat im Bundestag für die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete ohne Asylstatus geworben. "Wir setzen damit die migrationspolitische Überschrift für diese Legislaturperiode: Humanität und Ordnung", sagte Dobrindt am Freitag in der Plenardebatte, nach deren Ende die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung abstimmen sollten. Das Gesetz werde zur Folge haben, dass künftig 12.000 Menschen pro Jahr weniger nach Deutschland kommen werden, sagte Dobrindt.
Damit solle eine Überforderung von Staat und Gesellschaft angesichts des Zuzugs vieler Migranten nach Deutschland vermieden werden, sagte der Innenminister. Die Belastbarkeit des deutschen Sozialsystems, des Bildungswesens, des Betreuungssystems und des Wohnungsmarkts habe Grenzen, sagte er. "Deswegen muss auch der Zuzug nach Deutschland eine Grenze kennen, und die bilden wir politisch ab."
Das Gesetz ziele außerdem darauf ab, ein "Geschäftsmodell krimineller Banden" zu zerschlagen. Dieses Modell laute: "Es muss einer es nur nach Deutschland schaffen, dann kann die ganze Familie nachziehen", sagte Dobrindt. "Auf dieser Logik basieren kriminelle Geschäftsmodelle von Verbrechern, Schleppern, Banden. Dagegen treten wir heute an."
Dobrindts Rede im Plenum wurde von teils erregten Zwischenrufen der Opposition begleitet. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem Linken-Abgeordneten Luigi Pantisano einen Ordnungsruf, weil dieser den Innenminister in Zwischenrufen der "Lüge" bezichtigt hatte.
AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann warf Dobrindt in einer Zwischenintervention vor, mit dem Gesetz Vorstellungen der AfD kopiert zu haben. Dobrindt erwiderte, anders als die AfD stehe die Bundesregierung "nicht für Radikalisierung und Extremismus". Sie stehe vielmehr dafür, "dass die Polarisierung in diesem Land zurückgefahren wird".
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs ist das erste große migrationspolitische Vorhaben der neuen Bundesregierung, die sich eine Begrenzung der Migration auf die Fahnen geschrieben hat.
Laut dem Koalitionsentwurf soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.
Betroffen von der Aussetzung sind Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Dies sind Menschen, die in Deutschland weder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wurden, aber aus anderen Gründen bleiben dürfen. Dies ist der Fall, wenn ihnen im Heimatland Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung droht.
Betroffen sind häufig Bürgerkriegsflüchtlinge. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre, die verlängert werden kann.
N.Esteves--PC